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Newsletter des ÖDP-Bundesverbands

Eine neue Kraft für politische Bildung

Maria Opitz-Döllinger Stiftung in ihrer Form einzigartig in Deutschland

„Es ist vollbracht!“ – In der Stimme von Thomas Schiffelmann schwingt große Erleichterung mit, wenn er von der Nachricht berichtet, die ihm die Regierung von Oberbayern Ende September 2024 übermittelte: Lange hatten er und seine Mitstifterinnen und Mitstifter darauf gewartet, nun endlich ist die Maria Opitz-Döllinger Stiftung rechtskräftig eingetragen. Die ÖDP hat damit erstmals seit ihrer Gründung eine parteinahe Stiftung – errichtet von zahlreichen Stifterinnen und Stiftern. Nach der Anerkennung der Stiftung können nun auch die Konten eröffnet und die Zuwendungsbestätigungen zeitnah per Post versandt werden.

Ebenfalls mit viel Stolz sprach Charlotte Schmid als amtierende Parteivorsitzende in ihrem Grußwort auf der Gründungsversammlung von einem „historischen Moment“. Das sieht der neue Vorsitzende des Stiftungsvorstands, Thomas Schiffelmann, genauso. Gerade in einer Zeit, in der die Bewahrung der Demokratie immer wichtiger wird, sollten sich verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger noch stärker für politische Bildung einsetzen. Hier will die Stiftung mit ihrer Arbeit Zeichen setzen und an der politischen und demokratischen Willensbildung in Deutschland intensiv mitwirken.

ÖDP erneut Vorreiterin unter deutschen Parteien

„Die neue Stiftung zeigt mal wieder die Innovationskraft der ÖDP in der deutschen Parteienlandschaft“, betont Charlotte Schmid: „Alle anderen sogenannten ‚parteinahen Stiftungen‘ nennen sich zwar auch jeweils ‚Stiftung‘, tatsächlich handelt es sich aber grundsätzlich um Vereine. Und die ÖDP-nahe Stiftung ist die einzige Gemeinschaftsstiftung in der gesamten deutschen Parteienlandschaft“. Als bisheriges Mitglied im Bundesvorstand und stellvertretender Bundesschatzmeister der ÖDP weiß Stiftungs- und Testamentsexperte Thomas Schiffelmann zudem um den Wert dieser besonderen Organisationsform: Sie bietet durch ihre besondere steuerliche Bewertung und die damit verbundene höhere Absetzungsfähigkeit von Zustiftungen bei Finanzämtern Vorteile gegenüber Zuwendungen an einen Verein – und damit neben der wesentlichen inhaltlichen Arbeit auch steuerliche Chancen für alle, die sich am Wirken dieser Stiftung beteiligen möchten.

Aufgabenfelder der Stiftungsarbeit

Große Pläne, gute Aussichten: Die aktuell rund 125 Stifterinnen und Stifter haben in den zurückliegenden Monaten bereits ein Kapital von über 175.000 Euro zusammengetragen. Daran beteiligt sind im Wesentlichen Mitglieder der ÖDP, die auf verschiedenen Wegen zur Mitwirkung aufgerufen wurden. Ihre Pläne sind groß, das Kapital für eine rechtsfähige Stiftung jedoch vergleichsweise gering: Laut Stiftungssatzung sollen zukünftig nämlich im Anschluss an die aktuelle Bewilligung für die Förderung von politischer Bildung sowie von Umwelt- und Naturschutz auch Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, Entwicklungszusammenarbeit, Kunst und Kultur sowie Hilfe für politisch Verfolgte möglich sein.
Das Stiftungsvermögen soll und muss weiter wachsen. Das ist schließlich die Voraussetzung für eine dauerhafte Anerkennung der ÖDP-nahen Maria Opitz-Döllinger Stiftung durch die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern. Ab 1.000 Euro ist eine Zustiftung möglich:

Ökologisch-Demokratische Partei
IBAN: DE55 3702 0500 0020 1535 11
Verwendungszweck: Zustiftung

Aktuell agiert die Maria Opitz-Döllinger Stiftung noch als sogenannte „Förderstiftung“, bis das Grundstockvermögen groß genug ist, um dann auch operative Projekte, wie eigene Seminare und Fortbildungen, anbieten zu können.

Geld aus staatlichen Mitteln

Erklärtes Ziel ist es zudem, dass die neue Maria Opitz-Döllinger Stiftung auch an der staatlichen Stiftungsfinanzierung partizipieren soll, die anderen parteinahen Stiftungen gewährt wird. „Immerhin sind etwa 685 Millionen Euro im deutschen Bundeshaushalt für parteinahe Stiftungen eingestellt“, erklärt Thomas Schiffelmann. Dafür hat die ÖDP über den renommierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herrn Prof. Dr. Christian Kirchberg, beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen eingereicht, die fristgerecht im Juni 2024 in Karlsruhe einging und von der bekannten Bundesverfassungsrichterin, Frau Prof. Dr. Doris König, angenommen wurde.

Transparenz als Grundpfeiler

Thomas Schiffelmann konzentriert sich nun vor allem auf den Aufbau der neuen Stiftung und belegt mit seinem Rückzug nach seinem vierjährigen Wirken im ÖDP-Bundesvorstand, dass es eine klare Trennung zwischen der Partei und der Stiftung gibt: „Transparenz ist sehr wichtig. Ein Mandat im Stiftungsvorstand und ein gleichzeitiges Mandat auf Landes-, Bundes- oder Europaebene einer Partei sind satzungsgemäß nicht erlaubt.“ Er bedankt sich bei allen, die an das Potenzial der Stiftung glauben und ist überzeugt, dass die Maria Opitz-Döllinger Stiftung eine neue Kraft für politische Bildung wird.

Mit Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an stiftungoedp.de wenden.

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