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Asyl und Migration - aktueller Überblick über die ÖDP-Positionen

Wichtige Punkte und Leitlinien aus unseren Programmen

Die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention und die Gewährung von Asyl sind ein unverzichtbarer Akt der Menschlichkeit. Dies fußt auch auf den Lehren aus dem Nationalsozialismus und unserem „Nie wieder!“

In einem Europa ohne Grenzen ist es dringend erforderlich, auch das Asylrecht europäisch zu gestalten.

Wirtschaftliches Handeln, ob in Deutschland, der EU oder global, darf Menschen nicht ausbeuten und deren Lebensgrundlagen nicht zerstören. Mit unserem Wirtschaften erzeugen wir selbst die Fluchtursachen. Wirtschaft und (Welt)Handel müssen fair geregelt sein. Nur eine weltweite ökologisch-soziale Marktwirtschaft sorgt für Gerechtigkeit.

Es ist darauf hinzuwirken, dass Geflüchtete in erster Linie in der Nähe ihres Herkunftslandes aufgenommen werden können. Die betroffenen Aufnahmestaaten sind zu unterstützen.

Europa darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, eine Abschottung der EU lehnen wir ab.

Geflüchtete müssen in allen europäischen Staaten nach Menschenrechtsstandards behandelt und ihre Verteilung muss gerecht geregelt werden. Es darf nicht zur völligen Überlastung einzelner Staaten, Regionen oder Kommunen kommen.

Deutschland hat sich zu einem der Hauptzielländer von Geflüchteten entwickelt. Es ist darauf hinzuwirken, dass die nationalen Kapazitäten den wirklich Verfolgten vorbehalten bleiben und Asylmissbrauch unterbunden wird.

Die vorhandenen Gesetze im Bereich Asyl und Migration sind konsequent umzusetzen. Polizei, Sicherheitsbehörden und weitere staatliche Einrichtungen sind durch Bund und Länder personell und technisch ausreichend für die Durchführung dieser Aufgaben auszustatten.

Das ÖDP-Konzept:

  • Die internationalen Flüchtlingshilfswerke, z.B. das UNHCR, sind hinsichtlich der Flüchtlingslager großzügig mit finanziellen Mitteln auszustatten, damit die ausreichende Versorgung der Flüchtlinge sichergestellt ist und (z. B. durch Bildungsangebote) Perspektiven eröffnet werden können.
  • Geduldeten Geflüchteten und ihren Kindern, die sich nachweislich gut integriert haben und eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz nachweisen können, ist ein Bleiberecht zu erteilen.
  •  Keine Abschiebung von vor dem Islam geflohenen Christen und zum Christentum konvertierten Muslimen in muslimische Länder. Schutz von konvertierten Christen vor radikalen Islamisten insbesondere in Flüchtlingsunterkünften.
  • Wir sind gegen die Zurückweisung an der deutschen Binnengrenze, aber nicht gegen die Zurückweisung in andere EU-Staaten im Rahmen des Asylverfahrens. Auch mit der GEAS-Reform gilt weiterhin die Regel, dass Asylsuchende ihren Antrag im Mitgliedstaat der ersten Einreise oder des legalen Aufenthalts stellen müssen. So wird unterbunden, dass Asylsuchende den Antrag im für sie vorteilhaftesten Staat stellen. Jedoch fordert die ÖDP in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche rechtsstaatliche Verfahren und eine Angleichung der Sozialleistungen.
  • Dauerhafte Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen bedeuten das Ende der Reisefreiheit und den Ausstieg aus dem Schengen-Abkommen. Darüber hinaus widersprechen sie dem EU-Recht. Und schließlich ist für dauerhafte Grenzkontrollen auch nicht genug Personal vorhanden.
  • Die EU-Außengrenzen sind unter Wahrung der Menschenrechte und des Europäischen Asylrechts ausreichend zu sichern. An den Binnengrenzen sollen weiterhin in einem ausreichend großen Bereich Schleierfahndungen durchgeführt werden können. Grenzkontrollen sollen nur bei konkreter Gefahr befristet erfolgen.
  • Das Recht auf Asyl verwirkt, wer nachweislich Terror unterstützt oder Menschenrechte verletzt, schwere Straftaten begeht wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Drogenhandel.
  • Die ÖDP steht zum Asyl für politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge. Um den Staat nicht zu überfordern und die notwendige Akzeptanz in der Gesellschaft dafür zu erhalten, sind diejenigen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, zurückzuführen. Nicht-Bleibeberechtigte sind in zweifelsfrei sichere Herkunftsländer bzw. sichere Drittstaaten, über welche sie eingereist sind, zurückzuführen.

Stand: 01.02.2025