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Jetzt erst recht:

Ökologisch-demokratische Politik auf den Wahlzettel bringen!

Der Bundesvorstand der ÖDP ist tief enttäuscht über das am 18.12.2024 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Klage der ÖDP auf Absenkung der notwendigen Unterstützungsunterschriften (UUs) für Wahlvorschläge zur Bundestagswahl.

Das BVerfG hat damit der Demokratie keinen Gefallen getan. Ein anders lautendes Urteil wäre ein wichtiger Schritt gegen die im Land herrschende Politikverdrossenheit gewesen. Wenn, wie es im Urteilsbegründung heißt, die Unterstützungsunterschriften eine Zersplitterung der Wählerstimmen verhindern und deshalb notwendig sind, wofür braucht es dann eine zusätzliche Sperrklausel bei den Wahlen? Die rechtliche Einschätzung des Urteils entnehmen Sie bitte der Stellungnahme von Dr. Björn Benken. An dieser Stelle noch einmal großen Dank für seine Arbeit! Ohne ihn wären wir gar nicht auf die Möglichkeit der Klage gestoßen und seine Arbeit brachte uns doch ein Stückchen weiter.

Wir sehen als Verursacher des ganzen Schlamassels nicht das BVerfG, sondern die im Bundestag vertretenen Parteien, die oft das „D“ wie „Demokratie“ im Namen haben, die dazugehörigen Prinzipien aber schnell vergessen, sobald es um die eigenen Vorteile geht. Davon ist die ÖDP ja auch bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen betroffen. Auch dies gehört zur Chancengleichheit und somit zur Demokratie.

Unsere Antwort kann nur lauten: Jetzt erst recht! Nutzen wir die Unterschriftensammlung und den Wahlkampf zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025, um die ÖDP bekannter zu machen und Mitglieder zu gewinnen! Machen wir Wahlkampf mit unserem Einsatz für Demokratie – sei es die direkte Demokratie oder die Verbesserung unserer Wahlsysteme durch die Einführung z. B. der Ersatzstimme.

Demokratie ist anstrengend. Demokratie muss täglich neu verteidigt werden. Wir leben aber in einem Land, wo dies ohne Gefahr für unser Leib und Leben möglich ist. Halten wir es mit Willi Brandt: „Mehr Demokratie wagen!“

Trauen wir uns auf die Straßen und Plätze, bewegen wir – auch über die Landesgrenzen hinaus – unser eigenes Umfeld und sammeln wir bis Mitte Januar 2025 die notwendigen Unterschriften! Wer im eigenen Bundesland nicht für einen Wahlantritt sammelt, darf gerne in einem anderen Bundesland unterstützen. Für auswärtige Helferinnen und Helfer werden teils Übernachtungsmöglichkeiten mit „Familienanschluss“ geboten. Wenn man gemeinsam widrigen Umständen trotzt und sich für ein lohnenswertes Ziel einsetzt, können tolle Freundschaften entstehen – das haben so manche von uns schon erlebt!

Für welche Bundesländer UU-Formulare zur Verfügung stehen und an welche Einsendeadressen die unterschriebenen und möglichst auch schon bestätigten Formulare geschickt werden können, finden Sie auf unserer

Webseite zum Wahlantritt

Wer in einem anderen Bundesland unterstützen möchte, gelangt hier zu den

Kontaktdaten der Landesverbände

Sollten wir in dem einen oder anderen Bundesland das Unterschriftenquorum nicht schaffen, ist das Sammeln dort trotzdem wichtig. Denn nur so wird sich zeigen, ob die verfassungsgerichtlich bestätigten Hürden bewältigbar sind oder nicht. Machen wir also unter den aktuellen Bedingungen die Probe aufs Exempel!

Auch wenn vor Gericht die Sache entschieden ist, muss die Debatte um das Herzstück der Demokratie, die Wahl, auf jeden Fall weiter gehen. Das sind wir als demokratische Partei der Gesellschaft und den nachkommenden Generationen schuldig.

Vor diesem Hintergrund danken wir Ihnen herzlich für jede Unterstützung!

 

Ihr/Euer Helmut Kauer
im Namen des ÖDP-Bundesvorstands

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