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75 Jahre Grundgesetz

Gut ist nicht mehr gut genug

Die Naturschutzpartei ÖDP fordert anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der deutschen Verfassung eine grundlegende Anpassung – mehr direkte Demokratie wagen und Naturschutz mit effektiv wirksamem Verfassungsrang ausstatten.

Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft – Anlass für viele Feiern in der vergangenen Woche. Eigentlich sollte es nur vorläufigen Charakter haben. Dennoch blieb es auch nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik in Kraft, ohne Volksabstimmung.

„Das Grundgesetz berücksichtigt stark die Erfahrungen mit der Weimarer Republik. Indem es Sicherungen gegen den Missbrauch durch Demokratie-feindliche Kräfte eingebaut hat, lässt es sich nicht mehr so ohne weiteres aushöhlen“, würdigt Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) das wegweisende Werk. Bestens bewährt habe sich, so Schmid, nicht zuletzt die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts.

„Allerdings waren die Mütter und Väter dieser Verfassung stark von der Furcht geprägt, Demagogen könnten die Bevölkerung verführen.“ Daher gebe es nur wenige Elemente der direkten Demokratie. Volksbegehren und Volksentscheide wie etwa in Bayern lässt die Verfassung der Bundesrepublik bis heute nicht zu. „Das ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Dieses Misstrauen hat die inzwischen jahrzehntelang demokratisch geprägte deutsche Gesellschaft nicht verdient.“

Reformbedarf für das Grundgesetz

Daher fordert die Naturschutzpartei ÖDP, dass die Verfassung künftig deutlich mehr Elemente direkter Demokratie enthalten sollte, darunter beispielsweise

  • Volksbegehren und Volksentscheide nach dem Vorbild Bayerns,
  • Direktwahl des Bundespräsidenten,
  • Regelungen, die etwa über eine Ersatzstimme dafür sorgen, dass bei Wahlen nicht Millionen Stimmen für Parteien, die es nicht über die 5-%-Hürde schaffen (die die ÖDP grundsätzlich ablehnt), unter den Tisch fallen.

Zudem bedauert Schmid, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands keine Volksabstimmung zur Verfassung stattfand: „Ein historischer Fehler“, so Schmid. Dadurch empfänden manche ehemaligen Bürgerinnen und Bürger der DDR die „BRD-Verfassung als übergestülpt“. Ärgerlich sei auch, dass die wertvollen Erfahrungen der DDR nicht übernommen wurden – zum Beispiel eine recht gut funktionierende Kreislaufwirtschaft oder eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum.

Helmut Scheel, stellvertretender Bundesvorsitzender der ÖDP, ergänzt: „Das Grundgesetz war bei seiner Entstehung ein großer Wurf, doch die Zeit ist weitergegangen. Heute fehlt insbesondere auch, dass die Natur nicht nur theoretisch Verfassungsrang haben sollte – der relativ neue Art. 20a GG ist ohne Verbandsklagerecht ein zahnloser Tiger. Gut ist nicht mehr gut genug!“

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