Auf dem Weg zur ÖDP-Stiftung
Online-Veranstaltung zu Zustiftungen am 26.01.2024
Wie am 01.12.2023 im ÖDP-Newsletter berichtet, planen wir die Gründung einer eigenen parteinahen Stiftung zur Förderung ökologisch-demokratischer Bildungsarbeit. Da jedoch ein im vergangenen Jahr verabschiedetes Gesetz eine ÖDP-Stiftung von der Teilhabe an der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen ausschließen würde, prüfen wir eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Kirchberg, den wir auch bereits mit einem Stiftungsgutachten beauftragt hatten, betont in seiner aktuellen Stellungnahme eine wichtige Voraussetzung in diesem Verfahren: Demnach müssten wir aufzeigen können, dass die „ÖDP-Stiftung“ entweder bereits gegründet ist oder sich nachweislich in Gründung befindet.
Für die Gründung benötigen wir ein Grundstockvermögen von mindestens 100.000 Euro und haben aktuell etwa die Hälfte beisammen. Weitere Zustiftungen sind bis spätestens 31.03.2024 möglich.
Bankverbindung für Zustiftungen:
Empfänger: ÖDP
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE 55 3702 0500 0020 1535 11
Verwendungszweck: „Zustiftung“
Wer Fragen zur Zustiftung hat, ist herzlich zu unserer nächsten Online-Veranstaltung am Freitag, den 26.01.2024 um 18:00 Uhr eingeladen. Schreiben Sie bei Interesse einfach eine kurze E-Mail an: stiftungoedp.de