9. Landwirtschaft und Tierschutz
Die Landwirtschaft ist die Grundlage unseres Lebens! Ziel der ÖDP ist eine regenerative Landwirtschaft, die weit über die heutigen Vorgaben einer „guten fachlichen Praxis“ hinausgeht, die in der Lage ist, den Kohlenstoff im Boden zu speichern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Eines muss klar sein: Die Landwirtschaft funktioniert nicht nach den Gesetzen industrieller Produktion. In der Landwirtschaft haben wir es mit Lebewesen zu tun, die natürlichen Gesetzmäßigkeiten und Grenzen unterliegen. Die Natur lehrt uns zudem, dass es kein unendliches Wachstum gibt.
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, somit keine seelenlosen Wesen und dürfen nicht zur reinen Ware degradiert werden. Wissenschaftlich belegt ist, dass Tiere Schmerz, Angst und Stress oder auch Neugierde, Lust, Entspannung und Wohlbefinden empfinden und dem Menschen analoge Verhaltensweisen wie Zuneigung, Treue, Verantwortung usw. zeigen.
Landwirtschaft für Mensch und Natur
- Weltweites Gebot der regionalen Ernährungssouveränität und Stopp von Importen von Futtermitteln und landwirtschaftlichen sowie tierischen Produkten, die auf umweltschädliche und unsoziale Art produziert wurden und EU-Tierschutzstandards unterminieren.
- Stopp der forcierten Exportorientierung der europäischen Landwirtschaft. Wochenmarkt statt Weltmarkt: Förderung innerbetrieblicher, lokaler sowie regionaler Stoff- und Wertschöpfungskreisläufe.
- Breite Eigentumsstreuung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie ein Ende der Bodenspekulation und der Konzentration des Bodeneigentums.
- Vergabe von EU-Fördermitteln nicht nach Fläche, sondern nach gesellschaftlichen, ökologischen und Tierschutz-Kriterien.
- Schluss mit den Dumpingpreisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse auch bei Importen! Die Höfe brauchen mehr Marktmacht gegenüber Lebensmittelketten, Molkereien und anderen Abnehmern mit monopolartiger Stellung. Die Verbraucherpreise müssen die ökologische Wahrheit sagen, indem der Wert von Umwelt und Arbeit klar erkennbar wird. Importiertes Fleisch muss mit einer Nachhaltigkeitssteuer belegt werden.
- Staatliche Mindeststandards in der Tierhaltung müssen deutlich und nachhaltig verbessert und legalisierte Tierquälerei mit sofortiger Wirkung beendet werden.
- Schlachtviehtransporte nur vom Erzeuger zu einem nahe gelegenen Schlachthof (bis ca. 100 Kilometer Entfernung). Tiertransporte ins EU-Ausland müssen rechtlich so gestellt werden, als würden sie innerhalb der EU/Deutschland ablaufen.
- Auf- und Ausbau von Lehrstühlen für den ökologischen Landbau und ökologischere Ausrichtung land- und forstwirtschaftlicher Berufsausbildungen und der Landwirtschaftsberatung.
- Ausreichende Bereitstellung von staatlichen Mitteln zur weiteren Erforschung der Klimarelevanz der Landwirtschaft sowie Wegen zur Gestaltung und Umsetzung einer klimaschonenden Landwirtschaft.
- Einführung einer Steuer auf „Biozide“, synthetische Stickstoffdünger und ein ausnahmsloses Verbot von Neonikotinoiden, die als Wirkstoff im menschlichen Organismus oder im Grundwasser wiederholt nachweisbar waren.
- Exportverbot für in der EU nicht zugelassene Pestizide.
- Vielfältiger Fruchtwechsel im Ackerbau, Untersaaten oder Dauerbegrünung in Dauerkulturen.
- Eine zeitgemäße Bodenpolitik zum Abbau der Bodenvergiftung, der Bodenverdichtung, der Bodenerosion und Überdüngung mit dem Ziel des Aufbaus von gesundem, nährendem, lebendigem Boden.
- Tierhaltung muss tiergerecht sein! Das ist weniger eine Frage der Bestandsgrößen, sondern des Managements der konkreten Lebensbedingungen der Tiere. Dazu gehören Freilandhaltung und der Verzicht auf die Verstümmelung von Tieren – ebenso aber auch ein Betreuungsschlüssel Mensch/Tier in den Betrieben.
- Beschränkung des Viehbestands auf zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Viehwirtschaft muss flächengebunden betrieben werden. Das heißt, dass Futter lokal erzeugt und Gülle und Mist lokal verbraucht werden müssen.
- Verzicht auf gentechnische Methoden und genmanipulierte Futtermittel. Kein Einsatz genmanipulierter Nutztiere, Pflanzen oder Organismen einschließlich der neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas.
- Wirksame Durchsetzung des bestehenden Verbots, Antibiotika als Leistungsförderer in der Tiermast einzusetzen.
- Erhalt und Förderung alter Tierrassen. Die Verwendung von Mehrnutzungsrassen statt skrupelloser Ausbeutung der Tiere stärkt die Würde von Tier und Mensch. Eine ökonomische Orientierung an der Lebensleistung von Milchkühen statt an der Milchleistung pro Jahr wäre ein Beitrag zum Tierwohl.
- Die vorbeugende Gabe von Antibiotika in der Tierhaltung darf nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Die Vergabe lebensnotwendiger Reserveantibiotika in der Tiermast ist gänzlich zu verbieten. Verbesserte Haltungsbedingungen verringern die Notwendigkeit der Gabe von Antibiotika.
- Käfighaltung in der EU muss verboten werden, der Import von Produkten aus Käfighaltung muss unterbunden werden.
- Einführung einer EU-weit einheitlichen und verpflichtenden Kennzeichnung von Fleischprodukten, die über den Einsatz von Pestiziden, Antibiotika und Gentechnik informiert sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern anhand eindeutiger Bilder zeigt, wie die Tiere jeweils gehalten werden.
- Umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Erforschung der Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Gesundheit in der Landwirtschaft.
- Ausweitung der naturnahen Waldwirtschaft, u. a. durch Anlegen standortgerechter Mischwälder und entsprechenden Waldumbau, sowie Erhalt und Wiederaufforstung von Bergwäldern.
- Nachhaltige Fischereipolitik. Verbot der Bodenschleppnetzfischerei. Fänge müssen auf dem Schiff dokumentiert werden, nicht erst im Hafen. Wirksame Kontrollen und Sanktionen müssen entwickelt werden. Beifang muss effektiv minimiert werden. Auf großen Fangschiffen müssen unabhängige Beobachter zwingend alle gesetzlichen Vorgaben prüfen.
- Erhalt und Förderung alter Obst-, Gemüse- und Weinsorten.
Lebensmittel
- Konkretisierung ökologischer Qualitätssiegel für Lebensmittel und deren Kontrolle durch unabhängige Instanzen.
- Lebensmittel sollen möglichst aus der Region kommen und direkt vermarktet werden.
- Die Verschwendung von Lebensmitteln muss gestoppt werden, u. a. durch ein Verbot, Lebensmittel in Supermärkten wegzuwerfen.
- Lebensmittelverpackungen sinnvoll reduzieren („Unverpackt-Läden“) und auf nachhaltige Verpackungsmaterialien umstellen.
Tierschutz
- Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen in allen Bundesländern und auf Bundesebene.
- Unabhängige und qualifizierte Tierschutzbeauftragte, welche auch von Natur- und Tierschutzorganisationen gestellt werden können, beziehungsweise Tierschutzbeiräte, die bei Bund, Ländern und Kommunen über rechtlich verbindliche Zuständigkeiten verfügen.
- Erstellung eines ambitionierten und wissenschaftlich fundierten Ausstiegsplans aus Tierversuchen mit konkreten Zielvereinbarungen, Ausstiegsdaten (inklusive Sofortverboten), einem Monitoring-System sowie die Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für das Umsetzungsprogramm.
- Verbot quälerischer Tierhaltung und wirksamere Kontrolle von Tierhaltung, Tierzucht und Tierhandel generell und überwiegend unangemeldet durch Tierschutzbeauftragte bzw. Tierschutzbeiräte.
- Gut sichtbare Angaben über die Tierhaltungsformen auf allen Lebensmitteln.
- Kritische Evaluierung der Haltung von Tieren in zoologischen Gärten und Tiergehegen.
- Verbot von Qualzüchtungen, der Pelztierzucht, des Handels mit Tieren, die physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Experimenten unterzogen wurden oder werden sollen. Europaweites Verbot des Kupierens und europaweites Einfuhrverbot kupierter Tiere.
- Verbot artwidriger und qualvoller Veranstaltungen mit Tieren und der Haltung von Wildtieren im Zirkus.
- Europaweites Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte, die auf tierquälerische Art und Weise gewonnen werden, wie z. B. Gänsestopfleber, Froschschenkel, Schildkrötenfleisch, Haifischflossen u. a.
- Strengere Kontrollen der Schlachtmethoden in Schlachthöfen und bei Hausschlachtungen.
- Respektvoller Dialog zwischen Politik, Verbänden, Wissenschaft und Religionsgemeinschaften zu Fragen der Jagd und der betäubungslosen Schlachtung.
- Wesentlich bessere finanzielle und materielle Unterstützung von Tierheimen.