Kommunale Hürden in NRW abgeschafft
Erfolgreiche Klage gegen die 2,5% Hürde
Für die ÖDP NRW ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 21.11.2017 zur Verfassungswidrigkeit der 2,5 %-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz ein großer Sieg für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
Dies war bereits die dritte Klage der ÖDP gegen kommunale Sperrklauseln. 1999 und 2008 stellte die ÖDP vergleichbare Gesetze auf den Prüfstand der Verfassungsrichter, in allen Verfahren war sie mit ihrer Klage gegen den Landtag erfolgreich.
"Aller guten Dinge sind drei."
Doch die ÖDP hofft, dass nach der neuerlichen klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die etablierten Parteien endlich aufhören, sich durch Verfassungstricks Vorteile bei den Kommunalwahlen verschaffen zu wollen.
Erfolgreiche Klage gegen die 1-Sitz-Hürde
Die ÖDP NRW klagte gegen eine neue undemokratische Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster und war mit dessen Entscheidung vom 16.12.2008 erfolgreich.
Denn nach der Abschaffung der 5%-Hürde 1999, die ebenfalls die ÖDP bewirkt hatte, wurde vom Landtag NRW 2007 eine Änderung des Wahlrechts vorangetrieben, die u.a. die Einführung einer neuen 1-Sitz-Sperrklausel vorsah.
Diese von CDU, SPD, Grüne und FDP befürwortete Klausel erklärte der Gerichtshof als verfassungswidrig. Der Landtag NRW habe dadurch das Recht der ÖDP auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl verletzt.
Kommunale 5%-Hürde in NRW abgeschafft
Die ÖDP hat ihre Klage gegen die bis dato geltende - und sowohl von Rot-Grün als auch CDU und FDP befürwortete - 5 %-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW gewonnen.
Mit seiner Entscheidung vom 06.07.1999 hat das Verfassungsgericht NRW in Münster festgestellt, dass das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und auf Gleichheit der Wahl damit verletzt wurde.
Durch den Erfolg dieser Klage hat die ÖDP in ganz NRW zu einem offenerem demokratischen System und zu einer Stärkung jeder einzelnen Wählerstimme beigetragen.