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8. Mobilität umweltverträglich gestalten

Die ÖDP steht für eine umfassende ökologische Mobilitätswende. Dies ist mehr, als nur die herkömmlichen Verkehrsmittel gegen ökologischere auszutauschen. Sie umfasst Dezentralisierung durch eine bessere Stadt- und Raumplanung, Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, Vernetzung verschiedener Verkehrsoptionen und ökologischere Antriebskonzepte. Oberstes Ziel der ÖDP ist Mobilität mit möglichst wenig Verkehr.  Mobilität muss gesundheitlich, sozialverträglich und ökologisch neu gedacht und „enkeltauglich“ gestaltet werden. Insbesondere muss der Anteil des Autoverkehrs zugunsten von schadstoffarmen, klimafreundlichen und ressourcenschonenden Alternativen wie Fuß- und Radverkehr sowie öffentlichem Verkehr verringert werden. Wir brauchen keine autogerechten, sondern menschengerechte Städte sowie gute Radwege und öffentliche Verkehrsverbindungen im ländlichen Raum genauso wie im urbanen.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Einen Mobility-Deal für eine ökologische Mobilitäts- und Transportwende mit ambitionierten Zielen:

  • Reduktion der Pkw-Flotte auf 150 Millionen Fahrzeuge mit deutlich reduzierter Durchschnittsgröße sowie Ressourcen- und Flottenenergieverbrauch bis 2035.
  • Attraktive ökologische Bahn- und Fährverbindungen als Alternativen zum individuellen motorisierten Verkehr und zu Kurzstreckenflügen bis 1.000 km.
  • Weitgehende Verlagerung des überregionalen Straßen-Gütertransports auf die Schiene und Wasserwege bis 2035.
  • 100 % erneuerbare Energie für Mobilität bis 2030 und Aufbau der dazu erforderlichen Infrastruktur: Lademöglichkeiten für Batterie-elektrische und Tankmöglichkeiten für Fahrzeuge, die synthetische Kraftstoffe auf der Basis von erneuerbarem Wasserstoff nutzen.
  • Beschränkung des Einsatzes synthetischer Kraftstoffe auf Schwerlastverkehr, nötigen Flug- und Schiffsverkehr u. a., bei denen eine direkte Elektrifizierung schwer möglich ist.
  • Möglichst vollständige Gewinnung der dafür benötigten Rohstoffe sowie Produktion der Infrastruktur und Fahrzeuge in der EU. Importe aus Drittstaaten nur unter strenger Beachtung von Menschenrechten sowie Sozial- und Umweltstandards.

•    Umfassende Förderung von Verkehrsvermeidung und Verkehrsverminderung sowie ökologisch vorteilhaften Mobilitätsoptionen wie Fuß-, Rad-, öffentlicher Personennah- und Bahnverkehr und bessere Vernetzung und Auslastung verschiedener Verkehrsmittel, etwa durch Car-Sharing, insbesondere auch im ländlichen Raum.
•    Regelung der Belastung aller Verkehrsarten durch Steuern, Abgaben und Gebühren, sodass ihre tatsächlichen Kosten, Umweltbelastungen und Folgeschäden berücksichtigt werden, insbesondere Belastung des motorisierten Individualverkehrs nach Energie-, Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen bei entsprechender Entlastung ökologisch vorteilhafter Mobilitätsoptionen.
•    Beendigung der europäischen Subventionen für den Straßenbau (z. B. durch Strukturfonds). Keine Subventionen für autonomen motorisierten Individualverkehr, Flugtaxis und jegliche Mobilitätsform, bei der eine breite gesellschaftliche Teilhabe nicht absehbar ist.
•    Besteuerung des Flugverkehrs. Grundsätzliches Verbot von Kurzstreckenflügen unter 1.000 km und Start- und Landeverbot von 20–6 Uhr. Keine Subventionierung des Neu- und Ausbaus von Flughäfen.
•    Vorgaben für Tempolimits in den Mitgliedsstaaten: 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in geschlossenen Ortschaften mit Ausnahme geeigneter Hauptstraßen.

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