10. Mindeststandards in der Sozial- und Familienpolitik
Die EU als Staatenbund mit gemeinsamen europäischen Werten gilt es auch im sozialen Bereich weiterzuentwickeln über eine neoliberal ausgerichtete Freihandelszone hinaus. Tatsächlich mangelt es in vielen EU-Ländern an einer ausgewogenen Aufteilung von Verantwortlichkeiten in Politik und Gesellschaft, in Wirtschaft und Familien zwischen den Geschlechtern und vor allem an angemessener Bezahlung besonders für von Frauen ausgeführten Tätigkeiten. Auch Versuche, Menschen bei der Wahl ihres Lebens- oder Familienmodells durch die Politik zu bevormunden oder zu diskriminieren, sind in großem Maße festzustellen.
Die national unterschiedlich gewachsenen Sozialsysteme liegen auch weiterhin in erster Linie im Verantwortungsbereich der Mitgliedsländer, wobei Annäherungen anzustreben sind. Dabei ist darauf zu achten, dass jedes Sozialsystem auch innerhalb eines jeden Landes funktionsfähig ist.
Die ÖDP fordert auf EU-Ebene:
• Soziale Mindeststandards, die Ziele und Werte der EU erfüllen und für alle Mitgliedsländer verbindlich sind.
• Eine Stärkung der Familien durch Verpflichtung zu einem angemessenen staatlichen Lasten- und Leistungsausgleich.
• Generationengerechtigkeit durch gleiche öffentliche Leistungen für die Jugendsicherung einerseits und die Alterssicherung andererseits in jedem EU-Land.
• Verbesserung der Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche und familiengerechte Leitlinien für Arbeitgeber/-innen und die Gesetzgebung.
• Gezielte Anstrengungen, um die Gleichwertigkeit von familiärer und beruflicher Erziehungs- und Pflegearbeit durch gleichwertige Honorierung sicherzustellen – erforderlich, wenn die in der Familie geleistete Arbeit über ein Umlageverfahren nicht nur den Eltern, sondern der Allgemeinheit zugutekommen soll.
• Gewährleistung sozialer Sicherheit und Teilhabe durch Sicherungssysteme für Lebenszeiten und Lebenslagen, in denen eine Absicherung lebensnotwendig ist.
• Finanzierung von Sozialleistungen und öffentlichen Aufgaben durch die Bürgerinnen und Bürger gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
• Monitoring und Verbesserung des Schutzes der Rechte von Kindern, Jugendlichen sowie Eltern.
• Fortschritte bei der Bekämpfung von Kinderarmut, die immer auch Elternarmut und damit Familienarmut ist, durch ein ausgewogenes Sozialsystem.
• Engagierter Kampf gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle durch Angleichung der Löhne für die überwiegend von Frauen geleistete Sorgearbeit innerhalb und außerhalb der Familie gegenüber anderer Erwerbsarbeit.
• Gezielte Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit sowie Programme zur Gleichstellung der Geschlechter in öffentlichen und akademischen Bereichen.
• Langfristige Förderprogramme für Sozial- und Geschlechterforschung im medizinischen Bereich.
• Gezielte Bekämpfung von Zwangsprostitution, Menschenhandel sowie Ausbeutung jeglicher Art.
• Keine Bevormundung oder Diskriminierung bei der Wahl des Lebens- und Familienmodells.