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ÖDP Thüringen klagt gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl

Zur Bundestagswahl 2021 waren in Thüringen die Landeslisten von 19 verschiedenen Parteien zugelassen – unter anderem die der ÖDP. Unter den verschärften Bedingungen im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben die ÖDP Thüringen und einige andere Parteien es jedoch nicht geschafft, die benötigte Anzahl von 1.706 amtlich bestätigten Unterstützungsunterschriften binnen 64 Tagen vorzulegen. Dementsprechend wurden ihre Wahlvorschläge vom Thüringer Landeswahlausschuss zurückgewiesen und lediglich die Landeslisten und Direktkandidaten von 11 Parteien zugelassen.

Die ÖDP im Freistaat möchte sich aber nicht damit abfinden, dass es bei dem sehr kurzen Sammlungszeitraum keine Erleichterung hinsichtlich der Anzahl der zu sammelnden Unterschriften gab. Sie sieht wesentliche Wahlgrundsätze verletzt und klagt darum nun am Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen die Nichtzulassung ihrer Landesliste zur Bundestagswahl, wobei mit einer Entscheidung des Gerichts nicht vor der Wahl zu rechnen ist.

Zur Pressemitteilung

Der Landesvorsitzende der ÖDP Thüringen, Martin Truckenbrodt, nutzte am 30.01.2025 zudem die Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin, um die ausgebliebene Reduzierung der Anzahlen zu sammelnder Unterstützungsunterschriften zur kritisieren. Er wies auch darauf hin, dass die ÖDP kaum mehr als eine „nicht-etablierte Partei“ betrachtet werden könne. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass Parteien immer wieder bei Europa-, Bundes- und Landtagswahlen Unterstützungsunterschriften sammeln müssen, auch wenn sie bereits die Parteieigenschaft nach § 2 Parteiengesetz erfüllen.

Zur Aufzeichnung

Eine der jüngsten Parteien in der politischen Landschaft hierzulande ist das am 8. Januar 2024 gegründete Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW), das laut „Spiegel“ im November 2024 bundesweit rund 1.100 Mitglieder hatte. Die ÖDP dagegen hatte schon vor 43 Jahren ihren ersten ordentlichen Parteitag und zählte im Dezember 2024 ca. 7.000 Mitglieder, rund 530 kommunale Mandatsträger sowie eine Abgeordnete im Europaparlament. Während das BSW dank ihrer prominenten Namensgeberin seit den letzten Wahlen mit mehr als fünf Abgeordneten in drei Landtagen vertreten ist und deswegen als „etablierte“ Partei zur Bundestagswahl keine Unterstützungsunterschriften sammeln musste, kann die ÖDP von diesem Bonus nicht profitieren und gilt weiterhin als sammelpflichtige, „nicht-etablierte“ Partei. Das kann man nur verstehen, wenn man menschengemachte Vorschriften über alles stellt. Weil die ÖDP sich für vernünftige, gerechte und echte „demokratische“ Regeln einsetzt, bleibt sie in der Sache weiter am Ball und freut sich über jede Unterstützung.

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