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Persönlicher Kommentar

„Weniger ist mehr“: Für den Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme

Es ist eine dramatische Entwicklung: Von den einheimischen Tierarten in Deutschland sind 35 Prozent bestandsgefährdet, von den Pflanzenarten 26 Prozent.* 

Rechtliche Grundlagen

Natur- und Artenschutz sind in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) rechtsverbindlich geregelt.

International reguliert das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) seit 1975 den Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Eigentlich ein Handelsabkommen, ist CITES eines der wichtigsten Instrumente im internationalen Artenschutz.
Deutschland ist dem Abkommen bereits 1976 beigetreten. Mittlerweile zählt CITES 183 Mitgliedsstaaten und etwa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten sind aktuell in der Konvention unter Schutz gestellt.

Bedrohungen und Ursachen

Rote Listen sind Verzeichnisse der gefährdeten, verschollenen und ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten, Biotoptypen oder Landschaften. Sie beziehen sich immer auf einen bestimmten Bereich, beispielsweise ein Bundesland, und werden in der Regel alle zehn Jahre unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz zusammen mit ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet. Nach der aktuellsten roten Liste sind Kriechtiere die in Deutschland am stärksten gefährdete Wirbeltiergruppe. Von den 13 heimischen Arten sind über 60 Prozent bestandsgefährdet.**

Die Hauptursachen dafür, dass Arten vom Aussterben bedroht sind: Der Verlust natürlicher Lebensräume, bspw. durch den Umbruch von Grünland zu Äckern; eine Übernutzung, z.B. durch Überweidung oder Überfischung; die Verschmutzung von wertvollen Lebensräumen durch Rückstände von Chemikalien etc.; fehlende oder vernachlässigte Schutzgebiete sowie natürlich auch die Klimakrise.  

Boden- und Artenschutz – Auszug der ÖDP-Position

Die ÖDP sieht in ihrem aktuellen Programm u.a. folgende Maßnahmen vor:

• Stufenweise Reduzierung des Flächenverbrauchs für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen innerhalb von zehn Jahren auf Netto-Null. Vorrang für die Nutzung von Brachflächen und Leerständen vor der Neuversiegelung von Flächen.

• Erhalt und Ausweitung von Naturschutzgebieten unter Schaffung von zusammenhängenden Biotopverbunden. Priorisierung der nationalen Flächenplanung: Naturschutzgebiete vor Land- und Forstwirtschaft, vor flächensparendem Wohnungsbau.

• Übertragung der gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz, die durch das ÖDP-Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ in Bayern geschaffen wurden, auf das gesamte Bundesgebiet.

• Ökologische Landwirtschaft mit geringeren Tierbeständen und artgerechter Haltung.

• Agrarförderung nach ökologischen Kriterien, Förderung von Schutzhecken und Randstreifen sowie des Humusaufbaus auf landwirtschaftlichen Flächen als Kohlenstoffsenke.

• Schutz und Erhalt der vielfältigen Funktionen des Waldes durch klimaangepasste Aufforstung und Ausweisung von 10 % der Waldfläche als unbewirtschaftete Schutzgebiete. Stopp der Trockenlegung von Mooren.

*https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/

**https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/index.html

Autor/in:
Anja Kistler
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