Pressemitteilung
VGH setzt Machtkalkül Grenzen - ÖDP siegt vor Gericht
Undemokratische Haltung von Schwarz-Grün Chancengleichheit wird mit Füßen getreten – Bundespolitische Bedeutung des Urteils
„Das undemokratische Verhalten von Schwarz-Grün wurde in die Schranken gewiesen“, freut sich der Bundesvorsitzende der ÖDP, Christian Rechholz, über den Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Die ÖDP hatte dort mit anderen Parteien gegen die Benachteiligung bei den anstehenden Landtagswahlen geklagt und Recht bekommen. „Ich gratuliere unserem Landesverband Baden-Württemberg. Er hat ein ganz wichtiges und wegweisendes Urteil erreicht“, betont Rechholz, „dieses Urteil muss nun auch Auswirkungen auf andere Wahlen haben.“
Parteien, die bislang nicht im Parlament vertreten sind, müssen vor jeder Wahl durch Unterschriften ihre Seriösität unter Beweis stellen. Baden-Württemberg verlangt besonders viele. Für Rechholz nichts anderes als reine Schikane. „Der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat keine Skrupel, den Erhalt seiner Macht ganz deutlich in den Vordergrund zu stellen, wenn er in ´Der Welt´ behauptet, die Regelungen seien im Vergleich zu den meisten anderen Ländern nicht überdurchschnittlich anspruchsvoll“. Corona erschwert die Sammlung der Unterschriften zusätzlich, die Verfassungsrichter sahen dies genauso. Nordrhein-Westfalen hat das Wahlrecht bereits den Corona-Maßnahmen angepasst, Rheinland-Pfalz arbeitet daran.
„Die Demokratie hat mit diesem Urteil gesiegt. Dadurch kann es nun eine demokratische Landtagswahl mit einer Parteienvielfalt geben, die einer Landtagswahl würdig ist. Wir hätten uns eine Reduktion der notwendigen Unterschriften auf 50 pro Wahlkreis gewünscht, da uns leider nur ein Drittel der eigentlichen Sammelzeit zur Verfügung steht. Für die Sammlung ist weiterhin viel zu tun, das ist kein Selbstläufer,“ erläutert der ÖDP-Landesvorsitzende Guido Klamt.
Innenminister Strobl und der grüne Ministerpräsident Kretschmann hatten vor einer Zersplitterung des Parlaments gewarnt und vor der Folge, ihre Regierungskoalition nicht fortsetzen zu können. „Damit geben beide unumwunden zu, worum es eigentlich geht, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten und die eigene Macht zu sichern. Dies zeigt, wo die einst basisdemokratischen Grünen mittlerweile gelandet sind“, empört sich ÖDP-Bundesvorsitzender Christian Rechholz.
„Auch auf Bundesebene sollte nun so schnell wie möglich gehandelt werden. Man kann nicht durch Corona-Verordnungen quasi das Sammeln verbieten und gleichzeitig darauf bestehen, dass erfahrene Parteien mit Amtsinhabern in politischer Verantwortung immer noch Unterschriften brauchen,“ fordert Rechholz. „Wir machen seit 40 Jahren Politik, haben erfolgreich viele Volks-begehren durchgesetzt, sind im Europaparlament vertreten und haben hunderte kommunale Mandate. Wir müssen unsere Ernsthaftigkeit nicht unter Beweis stellen. Das ist absurd. Hier geht es darum, Parteien von der Wahl auszuschließen. Die Chancengleichheit der Parteien ist zentral in der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung. Die etablierten Parteien treten dieses Prinzip mit Füßen. Wir haben, als einzige Partei, die keine Spenden von Unternehmen annimmt, keinen besonders großen Etat. Einen Großteil davon brauchen wir für das Sammeln von Unterschriften, das Geld und die Zeit fehlt uns dann im Wahlkampf. Ich halte das für verfassungswidrig.“ In der Urteilsbegründung ist die Rede von einer „mithin eintretenden Verschärfung der Ungleichbehandlung.“ Das sage klar aus, wie die Chancengleichheit für Parteien schon jetzt mit Füßen getreten werde, findet Rechholz.