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Pressemitteilung

Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen

ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag

Die Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Frauen in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Roswitha Bendl,  hat angesichts der gerade im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und FDP zur Abschaffung bzw. Modifizierung des § 219 a des StGB, eindringlich davor gewarnt, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben anzutasten oder gar abzuschaffen.
Bendl betonte, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine normale ärztliche Dienstleistung sei. Ihn zu bewerben wie andere medizinische Dienstleistungen widerspreche dem besonderen Schutzkonzept, dass durch das Strafgesetzbuch bisher gesichert sei. Dort heißt es „Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeborenen von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates.“

Natürlich gehe es auch darum Frauen in einer derartigen Konfliktlage bestmöglich zu betreuen. Sie bekämen aber bereits jetzt, wenn gewünscht, in den Beratungsstellen alle notwendigen Informationen um sich verantwortungsvoll entscheiden zu können.
„Woran es mangelt“, so Bendl, „sind demgegenüber spürbare Verbesserungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung, die werdenden Müttern und Eltern bessere Perspektiven für ein Leben mit Kindern bieten und Angst vor Diskriminierungen mindern können.“

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