Pressemitteilung
Schulz profiliert sich mit „Arbeitslosengeld Q“
Link (ÖDP): „Aus Quark wird Käse!“
Der neue Hoffnungsträger der Sozialdemokratie, Kanzlerkandidat Martin Schulz, will mit dem Arbeitslosengeld Q die Situation und die Weiterbildung von Arbeitslosen stärken. „Er verkauft uns diesen Vorschlag als neue Idee. In Wirklichkeit ist sie aber überwiegend „alter Wein in neuen Schläuchen“ mit sozialpopulistischem Etikett. Mit dem Arbeitslosengeld Q wird aus Quark politischer Käse gemacht!“, kommentiert Dr. Manfred Link, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Eine wirkliche Verbesserung für die deutsche Sozialpolitik ist für Link jedenfalls nicht erkennbar.
Bei näherem Hinschauen entpuppt sich die „revolutionäre Idee“ des von Ministerin Andrea Nahles und Kanzlerkandidat Martin Schulz geforderten „Arbeitslosengeldes Q“ als eine bereits im Sozialgesetzbuch vorhandene Norm. § 144 SGB III regelt seit langem den fortlaufenden Leistungsbezug für Arbeitslose in Höhe des Arbeitslosengeldes während einer Weiterbildungsmaßnahme. In Verbindung mit einer zertifizierten Fortbildung oder einer Umschulung (erwachsenengerechte Ausbildung – berufsabschlussorientiert) laufe die Zahlung der Lohnersatzleistung weiter, Arbeitslosengeld I werde nicht „aufgebraucht“ – es bestehe sogar ein Mindest-Restanspruch von 30 Tagen nach absolvierter Weiterbildung. „ Im Fachjargon wird diese Form des Arbeitslosengeldbezuges auch als „ALG W“ (W für Weiterbildung) bezeichnet,“ so Link.
Ebenso peinlich sei eine womöglich eine andere Taktik: man verkauft Medien, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitslose für dumm und variiert die Erzählung des Märchens vom Kaiser mit den neuen Kleidern. Man erfindet ganz bewusst eine „neue Idee“, indem man die bisherige, funktionierende Rechtsgrundlage des § 144 SGB III um zwei äußerst fragwürdige „Punkte“ verändert:
1. Beim ALG Q soll jetzt nach 3 Monaten ALGI-Bezug den Arbeitslosen das Recht eingeräumt werden, eine Qualifizierung einzufordern – bislang ist das eine Ermessensleistung im Einvernehmen zwischen Behörde und Arbeitslosem. Eine Weiterbildung wird bislang aus nachvollziehbaren Gründen nur dann in Erwägung gezogen, wenn es im Einzelfall Sinn macht, über eine Fortbildung oder Umschulung (beides ist auch für Ungelernte möglich!) die Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.
2. Beim ALG Q kann der Begriff „Qualifizierung“ sehr weitläufig und unbestimmt ausgelegt werden und nicht nur Fortbildungen sowie Erwachsenenausbildungen umfassen, sondern jede mit dem Wort „Qualifizierung“ fehlinterpretierte Profiling-Maßnahme, „Motivationsübungen“ oder ähnlich zweifelhafte „tagesstrukturierende Hilfen“ der sich immer weiter ausbreitenden Sozial-Träger-Industrie.
Dann aber, so der ÖDP-Politiker Link, sei die Abkürzung „Q“ nicht als „Qualifizierung“ zu verstehen, sondern ist mit „queso“ (spanisch für das deutsche Wort „Käse“) weit besser übersetzt.
Die seit der Agenda 2010 und der Einführung von „Hartz IV“ wie Pilze aus dem Boden gesprossenen Bildungs- und Beschäftigungsträger greifen aus den Bundes- und Länderkassen sowie EU-Fördermitteln hohe Milliardenbeträge ab, vor allem unterstützt durch das politisch motivierte Staatsziel, die offizielle Arbeitslosenquote dauerhaft zu senken. Das wirkliche Elend von Arbeitslosigkeit spiegelt sich jedoch sehr viel deutlicher in der nicht veröffentlichten Unterbeschäftigtenquote wider.
„Dieser erste große Reformvorstoß des Kanzlerinnen-Herausforderers Martin Schulz ist ein „Rohrkrepierer“, eine Farce, die entweder von Sachunkenntnis oder – wahrscheinlicher – beabsichtigter Trickserei und Täuschung der Medien und des Wahlvolkes zeugt“, meint dazu Dr. Manfred Link. Die ÖDP dagegen verfolgt in Übereinstimmung mit der Maxime „Mensch vor Profit!“ auch die Qualifizierung von Erwerbslosen im SGB II sowie der sogenannten "stillen Reserve" und deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als ein wesentliches Ziel ihrer Politik.