Pressemitteilung
Regierungsmitglieder fliegen Kurzstrecken für EM-Spiele, während die wahren Klimaschützer Klimaklagen aufsetzen müssen
ÖDP kritisiert nächtlichen Kurzflüge von Regierungsmitgliedern nach EM-Spiel.
Es hagelt – völlig zurecht – harsche Kritik: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) steigt für eine kurze Reise von Frankfurt nach Luxemburg (kaum 200 Kilometer!) ins Flugzeug. Sie lässt die Maschine zudem noch vom Airport abheben, als dort das Nachtflugverbot schon gilt. „Ein Doppel- Fauxpas“, urteilt Helmut Scheel als stellvertretender Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei): „Im Zug wäre die Ministerin klimaschonender gereist, aber sogar eine Autofahrt wäre in diesem Fall klimaschonender gewesen! “ Auch Kanzler Scholz nutzte den Regierungsflieger von Berlin nach Frankfurt, um als Zuschauer ins Stadion zu kommen.
Das Außenamt rechtfertigt den Reise-Skandal seiner Chefin nach deren Besuch des EM-Fußballspiels Deutschland-Schweiz bis kurz vor Mitternacht in Frankfurt/Main laut Presseberichten mit dem am nächsten Morgen beginnenden Treffen der EU-Außenminister im Nachbarland. In der Tat wäre nachts gar kein Zug mehr zwischen Frankfurt und Luxemburg gefahren. „Das zeigt, dass der öffentliche und klimaschonende Verkehr in Deutschland und Europa entgegen aller politischen Beteuerung kaputtgespart ist“, beschreibt Scheel die eigentliche Ursache für solche Fehltritte Baerbocks.
Selbst von Ampelpartnern kommt Kritik am Jet-Set-Gebaren der Außenministerin während der EM. Die Reise nach Luxemburg war nämlich nicht der einige Nachtflug zu EM-Spielen. Auch das grüngeführte NRW-Verkehrsministerium hatte bereits Ausnahmegenehmigungen erlassen. „Das belegt, wie wenig konsequent diese Partei es mit dem Schutz des Klimas und der Menschen vor Lärm meint“, unterstreicht Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der ÖDP. Die Klimakatastrophe macht solche Umweltsünden seitens Politikerinnen und Politikern, die es besser wissen müssten, zunehmend schwerwiegend, findet Schmid. „Es ist für konsequente Klimaschützer und Klimaschützerinnen offensichtlich, dass Kurzstrecken nicht geflogen werden dürfen. Solche Ausnahmen – für die es immer schönklingende offizielle Ausreden gibt - sind ein heftiger Schlag ins Gesicht für Menschen, die Klimaschutz ernst nehmen.“ Auch deshalb führen einige Naturschutzverbände derzeit gemeinsam mit einer kleinen Gruppe junger Menschen eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen damit die Aushöhlung des Klimaschutzgesetzes verhindern.