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Pressemitteilung

Ohrfeige für die Große Koalition

ÖDP begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Parteienfinanzierung

Ansicht des Eingangs des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Symbolbild: UPohlmann/Pixabay

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zeigt sich zufrieden, dass das Bundesverfassungsgericht die von CDU/CSU und SPD beschlossene Anhebung der Parteienfinanzierung um rund 25 Millionen auf 190 Millionen Euro jährlich gekippt hat. Damit gab das höchste deutsche Gericht einer Klage drei kleiner Bundestagsfraktionen statt. CDU/CSU und SPD hatten im Hauruck-Verfahren unmittelbar vor der Sommerpause 2018 die staatlichen Mittel für Parteiarbeit um mehr als 10 Prozent erhöht. Die damals regierende Große Koalition hatte die deutliche Anhebung der Parteienfinanzierung mit den "Kosten der Digitalisierung" nicht hinreichend detailliert begründet. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die drei „Volksparteien“.

„Die Digitalisierung muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt“, sagt Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der ÖDP. „Eine sinnvolle Digitalisierung sollte Kosten reduzieren und Abläufe optimieren, also Ressourcen sparen – sonst läuft da was grundsätzlich falsch.“ Die staatliche Teilfinanzierung von Parteien durch Steuermittel lehnt Charlotte Schmid keineswegs grundsätzlich ab: „Es ist viel besser, wenn Parteien auch durch staatliche Mittel in angemessenem Umfang mitfinanziert werden als wenn sie von Firmenspenden abhängig sind.“ Gerade wegen dieser staatlichen Zuschüsse müsste jedoch der Einfluss durch finanzstarke Lobbys und große Konzerne drastisch unterbunden werden, denn die haben schon lange einen viel zu starken Einfluss auf die Parteien, fordert Schmid: „Die ÖDP ist die einzige Partei in Deutschland, die schon seit Jahrzehnten kategorisch keine Firmenspenden annimmt. Denn wir wissen doch: Wer zahlt, schafft an!“

Neben der direkten Parteienfinanzierung müsse zudem auch die indirekte über sogenannte parteinahe Stiftungen Thema werden. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil dazu steht noch aus. Dabei geht es um wesentlich höhere Summen: 590 Millionen Euro erhalten parteinahe Stiftungen Jahr für Jahr laut Bund der Steuerzahler allein aus dem Bundeshaushalt. „Wir brauchen dringend transparente Regeln und strikte gesetzliche Vorgaben. Die Stiftungen sind gut, wenn sie ihrem eigentlichen Zweck erfüllen: politische Bildung. Sie sind schädlich, wenn sie indirekt Parteien mitfinanzieren und etwa der Altersversorgung langgedienter Funktionsträger dienen“, betont Dirk Uehlein, Bundesschatzmeister der ÖDP. Steuerexperte Uehlein war angesichts der grundlegenden Bedeutung bei der Urteilsverkündung im Karlsruher Bundesverfassungsgericht persönlich vor Ort und freut sich über die „überfällige Richtungsentscheidung im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“. Zwar muss nun voraussichtlich auch die ÖDP einen Teil der erhaltenen staatlichen Mittel zurückzahlen; dies hatte die Partei jedoch eingeplant, weil mit einem solchen Urteil zu rechnen gewesen sei.

 

Ansicht des Eingangs des Bundesverfassungsgerichts

Symbolbild: UPohlmann/Pixabay

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