Pressemitteilung
ÖDP: “Verfassungsgerichtsurteil geht in die falsche Richtung“
Spruch des Bundesverfassungsgerichts stärkt große Parteien und schwächt Anzahl der Direktmandate
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) kommentiert die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Wahlrechtsreform der Ampel in Berlin mit einem eigenen Vorstoß. „Wir wollen die direkte Demokratie stärken“, begründet Helmut Scheel, der stellvertretende Bundeschef der Partei den Wahlreformvorschlag aus den Reihen der ÖDP. Denn das Gericht hat nach Auffassung der ÖDP eine Chance vertan. Der Anstoß der ÖDP dagegen begrenzt den Bundestag dauerhaft auf 598 Abgeordnete. „Das spart Geld, das der Staat für wichtige Ausgaben wie Klimaschutz und die ökologische Transformation braucht“, begründet Scheel: 299 Abgeordnete sollen dafür in den Wahlkreisen direkt mit absoluter Mehrheit bestimmt und 299 über Parteilisten ins Parlament entsandt werden. „So senken wir nicht nur die Größe des Gremiums. Das stärkt vor allem direkte Demokratie und entmachtet Parteien“, sagt Scheel. Noch wichtiger: Ein solches Wahlsystem betont die Verantwortung des Parlaments. Abgeordnete können und müssen dann jeweils Partner suchen und Kompromisslösungen finden. „Das wird ähnlich gut funktionieren wie im Europäischen Parlament“, ist Scheel überzeugt. „Ein Parlament, in dem Inhalte mehr zählen als Fraktionszwänge, ermöglicht Abgeordneten, ihre Themen mit Kolleginnen und Kollegen umzusetzen, die ähnlich argumentieren. Das öffnet Gestaltungsmöglichkeiten.“ Manuela Ripa, die seit Jahren für die ÖDP im Europäischen Parlament sitzt, bestätigt es: „Die volle Funktionsfähigkeit des Europaparlaments beweist dies tagtäglich. Auch der Deutsche Bundestag sollte mit der Zeit gehen und mehr Demokratie wagen.“
Die Karlsruher Richter hatten zuvor das von der Ampel in Berlin gewünschte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag gekippt. Es sollte die stetige Aufblähung des Parlaments einhegen. Tenor des Richterspruchs: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Ripa fasst den Spruch zusammen: „Die 5-Prozent-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern.“ Eigentlich brauchen wir eine umfassende Debatte über den Sinn und den Nutzen der Sperrklausel.
Wichtigste Kritik: Die so genannte Grundmandatsklausel (wonach eine Partei auch mit nur drei Direktmandaten in den Bundestag einzieht, auch wenn die Prozentsperre nicht überwunden ist) bleibt. Allerdings vergrößert sich der Bundestag durch den Richterspruch ampelgewollt auf 630 Parlamentarier, was 32 mehr sind, wie nach ÖDP-Modell. Das höchste deutsche Gericht hat hier eine Causa-Union mit ihrer Fraktionsbildung zugrunde gelegt. Es hob die jahrzehntelange Fraktion von CDU und CSU in den Vordergrund, weshalb die kleine bayerische Schwester der CDU nicht zu einer Zersplitterung beiträgt und deshalb die 3-Mandatsregel erhalten bleibt, bis zu einer endgültigen Wahlrechtsreform. „Das müsste konsequenterweise bedeuten, dass das Bundeswahlgesetz diesbezüglich eine wahlrechtliche Regelung benötigt, die allen politischen Gruppierungen offensteht, sonst ist es eine Lex CDU/CSU“, so die ÖDP.
Für Scheel haben die Richter mit ihrem Spruch eine Chance verpasst. „Sie hätten die Richtung vorgeben können, wie das künftige Wahlrecht aussehen kann. Da sie das versäumten, wird der Streit um künftige Parlamentswahlen neu ausbrechen.“ Genau dies zeichnet sich unmittelbar nach dem Urteil ab. Im als „salomonisch“ geltenden Richterspruch können sich alle Verfahrensbeteiligten „ein bisschen als Sieger oder als Verlierer fühlen". Im Vorschlag aus der ÖDP sieht Scheel daher nicht nur die eindeutige Fixierung der Parlamentsgröße: „Es ist vor allem eine Aufwertung direkter Beteiligung an politischen Entscheidungen. Wir stärken Abgeordnete und beschränken den Einfluss der Parteien.“