Pressemitteilung
ÖDP enttäuscht von ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Frankenberger: „Budgethoheit wird untergraben“
„Wir hätten uns eine Stärkung des Parlaments gewünscht und sind deshalb vom Richterspruch enttäuscht.“ So reagiert Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in einer ersten Stellungnahme auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Die Richter hatten alle Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Unter anderem hatte der Verein Mehr Demokratie e. V., und mit ihm die ÖDP, die bisher umfassendste Bürgerklage mit mehr als 37.000 Beschwerdeführern eingereicht. „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass mit dem ESM die im Grundgesetz verankerte Budgethoheit des Bundestages untergraben wird,“ so begründet Frankenberger die Klage.
Am Rande der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Bundesregierung jedoch noch eine Aufgabe auferlegt: Künftig soll bereits vor dem jeweils kommenden Haushaltsjahr abgeschätzt werden, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss, damit diese prognostizierten Risiken in den nächsten Haushalt eingestellt werden können. „Wenigstens hier hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, wo die Bundesregierung an ihre Grenzen stößt,“ so Frankenberger abschließend.