Pressemitteilung
„Nur wer wählt, zählt“
ÖDP für Wahlrecht ab der Geburt
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) unterstützt die vom Deutschen Familienverband gestartete Kampagne „Nur wer wählt, zählt“. Danach sollen alle Kinder ein Wahlrecht von Geburt an erhalten. „Kinder sind zweifellos ein Teil des Volkes, von dem nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes „alle Staatsgewalt“ ausgeht“, so die ÖDP-Bundesvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz. Solange die Kinder sich noch nicht selbst ins Wahlregister eintragen lassen können, sollen die Eltern das Wahlrecht der Kinder im Rahmen ihres Sorgerechts ausüben. Die Initiative ist eine Antwort auf die Überalterung der Wählerschaft und soll Familieninteressen in der Politik stärken. Die Initiative wird von namhaften Vertretern fast aller Bundestagsparteien unterstützt (z.B. Renate Schmidt (SPD) als Schirmherrin, Jens Span (CDU), Hermann Otto Solms (FDP), Alexander Schoah (Bündnis 90/die Grünen) u.a.).
Auch die Bundesvorsitzende der ÖDP, Gabriela Schimmer-Göresz, und der EU-Abgeordnete der ÖDP, Prof. Dr. Klaus Buchner, gehören zu den Unterstützern. Die Forderung nach einem Kinderwahlrecht ist schon seit 2004 Bestandteil des ÖDP-Programms. Jugendliche zwischen 14 und 18 sollen, daran angelehnt, das Recht erhalten, sich selbst ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, um dann selbst wählen zu können.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident, Prof. Roman Herzog, warnte schon 2008 angesichts der Nichtbeachtung der Kinder bei Wahlen vor einer „Rentnerdemokratie“. Nach Ansicht des Vorsitzenden des ÖDP-Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit, Dr. Johannes Resch, ist diese Warnung heute berechtigter denn je: “Bei der kommenden Bundestagswahl sind 36% der Wahlberechtigten über 60 Jahre. 1990 waren das noch 25%. Dagegen ist der Anteil von Eltern mit Verantwortung für minderjährige Kinder zwischen 1974 und 2014 von 38 auf 24% gesunken.* - So stehen immer mehr Rentner immer weniger Eltern mit Erziehungsverantwortung gegenüber. Das geringer werdende Wahlgewicht der Eltern dürfte ein wesentlicher Grund für unsere zunehmend kinderfeindliche Gesetzgebung sein, die Familienpolitik vor allem als Teil einer profitorientierten Wirtschaftspolitik versteht. Es ist also Zeit zu handeln, wenn die Interessen der Kinder und damit der Zukunft überhaupt noch angemessen berücksichtigt werden sollen“, unterstreicht Dr. Resch abschließend.
* nach Angaben im Statistischen Jahrbuch 2016 des Statistischen Bundesamtes