Pressemitteilung
MdEP Buchner (ÖDP) zur Einführung einer Sperrklausel bei EU-Wahlen
Buchner: „Demokratie und Pluralismus wurden heute beerdigt“
(Brüssel/07.06.2018) Heute hat der EU-Ministerrat die Einführung einer EU-weiten Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent für die Wahlen zum Europäischen Parlament beschlossen. Damit hat sich die deutsche Bundesregierung durchgesetzt, die seit längerem mit massivem Druck auf die übrigen Mitgliedstaaten eine solche Wahlrechtsreform durchzusetzen versucht hat. Für die übrigen Länder – außer Spanien – ist eine europaweiten Sperrklausel ohne Belang, da es entweder bereits eine nationale Prozenthürde gibt oder eine solche Hürde aufgrund der geringeren Anzahl von EU-Abgeordneten nicht relevant ist. Der heutige Beschluss muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die von der Reform direkt betroffen ist, ist empört: „Heute wurden die Demokratie und der Pluralismus beerdigt. Hunderttausende Wählerstimmen, die für die kleineren Parteien abgegeben werden, sollen zukünftig unter den Tisch fallen. So sichern sich die etablierten Parteien ein paar zusätzliche Sitze, die ihnen aufgrund der Wahlergebnisse gar nicht zustehen.“
Prof. Buchner erinnert daran, dass seine Partei, die ÖDP, bei der EU-Wahl 2014 gut 180.000 Stimmen erhalten hat. „Das sind fast genauso viele Stimmen, wie Luxemburg überhaupt Wahlberechtigte hat. Dabei entsendet das Land sogar sechs Abgeordnete nach Straßburg.“ Der Europaabgeordnete erläutert weiter, dass fast alle Vertreter der kleinen Parteien ordentliche Arbeit im Parlament machen. Als seinen größten Erfolg in den vergangenen vier Jahren bezeichnet er die Verabschiedung der Dual-use-Verordnung, die die Genehmigung zur Ausfuhr von Überwachungstechnologie an die Achtung der Menschenrechte im Empfängerland knüpft. Prof. Buchner war als Berichterstatter maßgeblich an dieser Reform beteiligt.
„Die größten Schnarchnasen sind bei den Hinterbänklern der etablierten Parteien zu finden. Ausgerechnet deren Mandate sollen nun, in Zeiten sinkender Umfragewert für die ‚großen’ Parteien, mit der heute beschlossenen Vergewaltigung des Wahlrechts aufgestockt werden.“ Außerdem betont der Abgeordnete, dass fast alle Abgeordneten der kleinen Parteien Mitglied einer Fraktion sind und das Argument der „Zersplitterung des Parlaments“ deshalb ins Leere läuft. Und was die Position anbelangt, mit der Prozenthürde bekämpfe man extremistischen Parteien, erklärt Prof. Buchner: „Die nationalistische, fremdenfeindliche und antieuropäische AfD wird auch mit Wahlrechtshürde ins Europaparlament einziehen.“
Mit der EU-weiten Einführung einer Wahlrechtshürde soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgehebelt werden, das 2014 eine solche Hürde mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt hat. Damit zeigten die etablierten Parteien ihren mangelnden Respekt vor dem Recht, so Prof. Buchner. Er wird zusammen mit seiner Partei rechtliche Schritte gegen die heutige Entscheidung einleiten.