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Pressemitteilung

Mammon statt Tierwohl: Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes katastrophal

Eva-Maria Kastell, Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Landwirtschaft, Tierschutz, Gentechnik in der ÖDP ist mehr als enttäuscht

Plakat der Bundestagswahlkampagne 2017

Der Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes enthält zwar einige Verbesserungen, „insgesamt ist er jedoch kein großer Wurf und greift schwerwiegende Missstände gar nicht auf“, kommentiert die Vorsitzende des BAK LTG in der ÖDP - Die Naturschutzpartei: „Die Chance, das Gesetz dem Ziel einer artgerechten Tierhaltung nach den Vorgaben des Grundgesetzes und des Tierschutzgesetzes anzunähern, wurde wieder kommerziellen Interessen geopfert. Gutachten und Gerichtsurteile im Interesse der Tiere wurden ignoriert. Der Bundesarbeitskreis Landwirtschaft, Tierschutz, Gentechnik (BAK LTG) setzt sich vehement dafür ein, dass es sowohl Nutz-, als auch Wild- und Haustieren zukünftig besser gehen wird", verspricht Eva-Maria Kastell.

Die seit Jahrzehnten nachweislich tierschutzwidrigen Tiertransporte in EU-Drittstaaten werden noch immer nicht verboten, obwohl dies das EU-Recht ermöglicht. Die Landwirtschaftsvertreter der ÖDP kritisieren zudem das viel zu schwache Nachjustieren bei Qualzuchten: „Paragraph 11b verbietet Qualzuchten bereits jetzt", so Kastell.
Jürgen Schilling, Biobauer und Sprecher der ÖDP-Arbeitsgruppe Landwirtschaft ergänzt: „Der jetzige Entwurf des Tierschutzgesetzes steht in krassem Gegensatz zur Nutztierhaltungsverordnung.“ Bauern sitzen seiner Meinung nach daher „zwischen zwei Stühlen“: Die Anbindehaltung für Rinder ist bereits jetzt tierschutzwidrig. Anstatt sie weitere 10 Jahre zu dulden und in bestimmten Ausnahmefällen dauerhaft zu erlauben, müssten die Bauern für einen schnellen Umstieg in eine artgerechte Rinderhaltung, also mit Hörnern und Weidegang, mit staatlichen Mitteln ausreichendend unterstützt werden. „Der Gesetzgeber muss nachbessern und Rahmenbedingungen schaffen, welche eine Umsetzung ermöglichen. Ansonsten müssen viele Höfe aufgeben, besonders in den Bergregionen Süddeutschlands“, so Schilling.

Die Konsequenz dieses schwachen Gesetzentwurfs zeichnet die ÖDP schwarz: Das schafft nur weitere große, enge Laufstallhaltungen, ohne Weidegang, aber mit enthornten Kühen. Dabei gibt es bessere Ansätze. Schilling: „Die Borchert-Kommission hatte sehr gute Vorschläge erarbeitet, die aber scheiterten an der Finanzierung.“

Es ist für die ÖDP-Experten auch unverständlich, warum die Video-Überwachung von Schlachthöfen erst ab 1.000 Großvieheinheiten und jeweils 150.000 Federtieren oder Kaninchen pro Jahr vorgeschrieben werden soll. Die ÖDP-Bauern fragen: „Warum wird nicht auch die Schlachtung der Tiere überwacht, die in weniger großen Schlachtstätten ebenso durch rohen Umgang oder Betäubungsfehler leiden müssen?“

Kritik auch an der Tierzucht: „Der Paragraf ist zu unkonkret, um zuchtbedingte Schmerzen und Leiden zu verhindern. Auch der neue Entwurf unterbindet nicht wirkungsvoll die Züchtung mit Rassen, deren Nachkommen an Schäden leiden“, bemängelt Willi Reinbold, Sprecher der Arbeitsgruppe Tierschutz. Tierärztin Karin Ulich fügt hinzu, dass es ursprünglich vorgesehen war, die Strafnorm nach §17 Abs. 2, deutlich zu erhöhen. Auch in diesem Punkt wurde der ursprüngliche Referentenentwurf stark abgeschwächt. Ulich: „Weiterhin ist unbefriedigend, dass Wildtierhaltung im Zirkus nicht konsequent untersagt wird. Künftig können Löwen und Elefanten durch zahlreiche Wildtierarten ersetzt werden, die nicht auf der Verbotsliste stehen, zum Beispiel Papageien oder Riesenschlangen.“ Das darf nach ÖDP-Meinung nicht sein. Die Partei fordert daher konkrete Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

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