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Pressemitteilung

Löcher in Habecks Osterpaket

ÖDP will Nachbesserungen für Erneuerbare

Hausdaecher mit Photovoltaik in Pfaffenhofen

Symbolfoto: ÖDP/Hollenberger

„Immer noch keine freie Fahrt für Bürgerenergie.“ Das ist das Fazit von Dr. Michael Stöhr, Beisitzer im Bundesarbeitskreis Klima- und Umweltschutz, Verkehr und Energie und Klimasprecher der ÖDP. Dr. Stöhr hat das so genannte Osterpaket von Robert Habeck genau unter die Lupe genommen. Damit will der Grüne per Gesetz Energie sauberer als bisher produzieren lassen. Doch im grundsätzlich erfreulichen Osterpaket ist noch nicht alles bestens geregelt. Bei der Analyse hat der ÖDP-Experte festgestellt: „Die fossile Energielobby ist im Wirtschaftsministerium immer noch sehr einflussreich. Auch der grüne Minister hat jedenfalls einige versteckte Hindernisse noch nicht beseitigt.“

Konkret geht es um Hemmnisse, die die Vorgängerregierungen schon installiert haben, um die Energiewende auszubremsen. Offensichtlich hat die Ampelregierung diese noch nicht entfernt. Ein Beispiel ist §21b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 - richtig, das ist schon ziemlich gut versteckt, da haben die Lobbyisten 2017 ganze Arbeit geleistet, ganz nach dem Vater der bayerischen 10H-Windenergieverhinderungsregel, Horst Seehofer: Gesetze muss man kompliziert machen, damit erstickt man Bürgerwillen effektiv.

In diesem gut versteckten Satz ist festgelegt, dass das öffentliche Netz bei Mieterstrom-Modellen nicht genutzt werden darf, selbst dann nicht, wenn nur PV-Strom zwischen zwei Gebäuden dorthin fließen soll, wo er gebraucht wird. Dr. Michael Stöhr meint dazu: “Aus für Quartierstrom-Modelle, willkommen im Land des Jeder-für-sich. Das Potenzial von Dächern wird nicht voll genutzt, Energiespeicher werden unnötig viele und in der Summe viel zu große installiert, Kostensenkungspotenziale nicht erschlossen.“

Bürgerenergie wird zwischen den Zeilen de facto so definiert: Niemand der Projektbeteiligten darf in den 5 Jahren zuvor an Wind- oder Solarenergieprojekten beteiligt gewesen sein. „Auf so eine Bürgerenergie-Verhinderungsdefinition muss man erst einmal kommen! Wie wäre es, sinnvolle Kriterien zu finden oder etwas genauer zu fassen: Begrenzung der absoluten und anteiligen Höhe der Beteiligungen, starke Streuung der Anteile, verbesserte Beteiligungsoptionen für einkommensschwache Bürgerinnen oder attraktive Strombezugsangebote für Bewohner in Nähe der Anlage?“ fragt Dr. Stöhr die Ampelkoalition.

Die Ampel-Regierung hat es nicht leicht, räumt Charlotte Schmid ein, zweite stellvertretende ÖDP-Bundesvorsitzende. Seit 2009 ist das ursprünglich geniale Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) systematisch zu einem Paragrafen-Monster umgebaut worden, das kaum noch einer durchschaut. „Einige zentrale Punkte des nun vorgelegten Novellen-Entwurfs sind gut, aber auch längst überfällig, zum Beispiel die Ausnahme von Bürgerenergie von Ausschreibungen. Im Detail bleibt aber noch einiges zu tun, nicht zuletzt, um die Energiewende sozial akzeptabel zu gestalten.“

Wie bei allem, geht es für Charlotte Schmid dabei auch um Konsequenz und Offenheit: „Wir fordern, dass die Beteiligung an Bürgerenergieprojekten nicht nur deutlich erleichtert wird, sondern auch, dass die Konditionen für Menschen aus allen Gesellschaftsschichten attraktiv und verständlich werden. Wir wollen schließlich erreichen, dass beim dringend notwendigen Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energie, jeder und jede mitmacht! Es geht um die Zukunft von uns allen und um die Beteiligung aller an ihrer Gestaltung.“

Hausdaecher mit Photovoltaik in Pfaffenhofen

Symbolfoto: ÖDP/Hollenberger

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