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Pressemitteilung

Klimawandel verstößt gegen Menschenrechte

EGMR verurteilt Schweiz zur Einhaltung des 1,5°-Ziels - Die Naturschutzpartei ÖDP fordert erneut Sofortprogramm der deutschen Bundesregierung.

Dringender Handlungsbedarf: Deutschland liegt weit hinter den nötigen Klimaschutzzielen.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem bahnbrechenden Urteil die Schweiz verurteilt: Das rechtskräftige Urteil verpflichtet die Schweiz, effektive Maßnahmen zur Einhaltung des Ziels zu ergreifen, die Erderwärmung auf 1,5°-Celsius-zu begrenzen. Damit gab der EGMR der Klage der KlimaSeniorinnen Schweiz und anderer Kläger(innen) Recht. Es stellte Verstöße gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 6 § 1 (Zugang zu einem Gericht) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, da die Schweiz keine ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen hat.[1]

Dringender Handlungsbedarf: Deutschland liegt weit hinter den nötigen Klimaschutzzielen

„Schluss mit faulen Ausreden“, fordert die ÖDP-Bundesvorsitzende Charlotte Schmid die deutsche Bundesregierung auf, umgehend das Urteil ernsthaft auszuwerten und die logischen Konsequenzen aus dem EGMR-Urteil zu ziehen – statt der erst gestern von Grünen Spitzenpolitiker(inne)n diskutierten Aushöhlung des Klimaschutzgesetzes sei jetzt ein Sofortprogramm für wirklich wirksamen Klimaschutz überfällig. „Deutschland handelt nicht viel besser wie die Schweiz. Beide Länder ergreifen laut dem neuen CCPI-Ranking von 2024 weniger als 70 Prozent der nötigen Maßnahmen für den Klimaschutz. [2)  Jetzt wird es allerhöchste Zeit, die seit zig Jahren von uns geforderten Möglichkeiten wie Tempolimits endlich umzusetzen!“

Die Urteilsbegründung des EGMR liest sich wie ein Auszug aus dem ÖDP-Parteiprogramm. Das Gericht stellte fest, dass es „hinreichend zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass der anthropogene Klimawandel existiert, dass er eine ernsthafte gegenwärtige und zukünftige Bedrohung für die die Ausübung der durch die Konvention garantierten Menschenrechte darstellt, dass die Staaten sich dessen bewusst sind und in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen, um dem wirksam zu begegnen.“ [3] Die einschlägigen Risiken würden voraussichtlich geringer sein, wenn der Temperaturanstieg auf maximal 1,5° C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird und dringend Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden würden. Zudem stellte das Gericht fest, „…dass die derzeitigen weltweiten Bemühungen zur Eindämmung der Folgen nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen…“[3]

Folgen des Richterspruchs

Das Ministerkomitee des Europarates wird nun die Umsetzung des Urteils durch die schweizerischen Behörden überwachen.

In zwei anderen Fällen hat das EGMR die Klagen auf die Einhaltung der in Paris vereinbarten Klimaschutzziele abgewiesen. Auch Deutschland wurde dabei verklagt, das deutsche Justizministerium hat eine juristische Mitverantwortung für die Folgen des Klimawandels etwa in Portugal jedoch bestritten.[4]

Allgemein sind die vom EGMR gefällten Urteile für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst, ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. Der Gerichtshof überwacht die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats leben.

Helmut Scheel, stellvertretender Bundesvorsitzender der ÖDP: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine schallende Ohrfeige für die halbherzige und letztlich menschenverachtende Klima-Politik der Bundesregierung. Ein Kurswechsel ist überfällig! Die derzeitge Regierung setzt nur die lasche Klimapolitik der Vorgängerregierungen fort.“

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[1] Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel, https://www.coe.int/de/web/portal/-/three-climate-change-rulings-from-the-european-court-of-human-rights, Stand: 9.4.24, abgerufen am 10.4.24, 11:50 h.
[2] Länder-Rangliste Klimaschutz- Die Schweiz hat punkto Klimaschutz noch einiges zu tun,
https://www.srf.ch/news/schweiz/laender-rangliste-klimaschutz-die-schweiz-hat-punkto-klimaschutz-noch-einiges-zu-tun, Stand: 19.6.23, abgerufen am 10.4.24, 11:50 h.
[3]Judgment Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland - Violations of the Convention for failing to implement sufficient measures to combat climate change, https://hudoc.echr.coe.int/fre-press#{%22itemid%22:[%22003-7919428-11026177%22]}, Stand: 9.4.24, abgerufen am 10.4.24, 11:45 h
[4] Klimaklagen vor dem EGMR: Deutschland streitet Klima-Verantwortung ab,https:/www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/klimaschutz-verantwortung-klage-deutschland-egmr-100.html, Stand: 9.4.24, abgerufen am 10.4.24, 11:50 h.
Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel, https://www.coe.int/de/web/portal/-/three-climate-change-rulings-from-the-european-court-of-human-rights, Stand: 9.4.24, abgerufen am 10.4.24, 11:50 h.

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