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Pressemitteilung

Karlsruhe lässt FDP abblitzen: Soli darf weiter erhoben werden

Statt Wohlhabenden Geld zu sparen, will die ÖDP die Abgabe reformieren und mit den Einnahmen Infrastruktur für alle Menschen verbessern.

Dr. Claudius Moseler

Dr. Claudius Moseler, ÖDP-Generalsekretär

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: Die höchsten Bundesrichter in Karlsruhe haben den Solidaritätszuschlag (Soli) entgegen dem Antrag von sechs FDP-Parlamentariern für rechtens erklärt (Urt. v. 26.03.2025, Az. 2 BvR 1505/20). Karlsruhe bestätigte damit auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2023, dass der Soli rechtmäßig ist und weiter erhoben werden darf. Die aktuelle Entscheidung des zweiten BGH-Senats sichert dem Bundeshaushalt weitere Milliardeneinnahmen. Die streitbaren Liberalen sahen durch den Aufschlag zur Einkommenssteuer ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt und wollten die seit 1991 im Zug der Wiedervereinigung und zur Deckung zusätzlicher Lasten des Golfkriegs erhobenen Zuschlag politisch kippen. Das war ihnen im Parlament misslungen, weshalb sie den Umweg über Karlsruhe beschritten. Dafür mussten sie sich jetzt deutliche Kritik des Gerichts anhören. Die ÖDP befürwortet dagegen eine Reform des Solidaritätszuschlags. „Sie will mit dem Soli-Geld Infrastrukturmaßnahmen in strukturschwachen Regionen Deutschlands bezahlen“, betont ihr Generalsekretär Dr. Claudius Moseler.

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