Pressemitteilung
EuGH legt Verordnung zu Kosmetika im Sinne des Tierwohls aus
ÖDP begrüßt Urteil
Das Inverkehrbringen von Kosmetika in die EU ist auch dann verboten, wenn einige Bestandteile durch (in der EU verbotene) Tierversuche bestimmt worden sind, weil dies ein Drittland so vorschreibt. Der Grund für die Versuche ist in jedem Fall unerheblich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt (Urt. v. 21.09.2016, Az. C-592/14). Die Begründung lässt aufhorchen: Der EuGH betont, dass es nicht darauf ankomme, ob die Versuche in anderen Ländern Pflicht seien. Die Verordnung ziele darauf ab, Bedingungen für den Zugang für Kosmetika zum Unionsmarkt festzulegen und zugleich das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten. Der Ort an dem die Versuche durchgeführt werden, spiele keine Rolle. Die Verordnung habe nämlich auch das Ziel, tierversuchsfreie Methoden zu fördern. Auch deswegen dürften die aufgestellten Verbote nicht umgangen werden.
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) begrüßt das Urteil des EuGH deshalb außerordentlich. "Fraglich ist, ob solche Entscheidungen noch möglich sind, wenn dieser hohe Standard durch Freihandelsabkommen wie TTIP und Ceta unterlaufen werden wird.", sorgt sich Klaus Wagner, Vorsitzender des Bundesarbeitskreis Landwirtschaft, Tierschutz und Gentechnik.