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Pressemitteilung

Das Elterngeld ist weder ein demographischer noch ein sozialer Erfolg!

ÖDP kritisiert Resümee des Familienministeriums zu 10 Jahren Elterngeld

Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des ÖDP-Arbeitskreis Familie, Soziales und Gesundheit. Foto: ÖDP Bundespressestelle.

In einer Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums vom 30.12.2016 zum 10-jährigen „Jubiläum“ des Elterngeldgesetzes wird das Elterngeld als ein „Richtungswechsel in der Familienpolitik“ bezeichnet und behauptet, es sei ein „voller Erfolg“. Der Vorsitzende des Arbeitskreises  Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Dr. Johannes Resch, kritisiert das Familienministerium für diese Sichtweise und setzt ihr stichhaltige Argumente entgegen.

Zum Zeitpunkt seiner Einführung war die Zielvorgabe eine Erhöhung der Geburtenrate von damals 1,37 auf 1,7 bis 2015 (1). „Der Erfolg einer Maßnahme ist an den vom Gesetzgeber gemachten Zielvorgaben zu messen. Beim Blick in die Vergangenheit wird deutlich, dass sich finanzielle Leistungen zugunsten von Eltern kleiner Kinder durchaus auf die Geburtenfreudigkeit auswirken. So sprang die Geburtenrate in der DDR nach Einführung des ‚Babyjahres‘ 1976 bis 1980 von 1,54 auf 1,94. Nach Einführung des Erziehungsgeldes in der Bundesrepublik 1986 stieg die Geburtenrate bis 1990 von 1,28 auf 1,45. Das sind trotz mäßiger Verbesserungen deutliche Effekte.“, so Resch. Nach Einführung des Elterngeldes erfolgte jedoch über sechs Jahre keine Änderung der Geburtenrate. „Das ist ein glatter Misserfolg dieses politischen Werkzeugs!“, ist sich Resch sicher. Bei genauerem Hinsehen sei das aber nicht erstaunlich. Das Elterngeld brachte nur für eine Minderheit der Eltern einen Vorteil, nämlich für gut verdienende Eltern mit dem ersten Kind. Andere (junge in Ausbildung befindliche Eltern, Eltern mit zweitem oder weiterem Kind) hätten dagegen meist erhebliche Nachteile gegenüber dem früheren Erziehungsgeld, weil sie mit dem Mindestbetrag „abgespeist“ würden, der zudem nur ein Jahr gewährt werde, während das Erziehungsgeld zwei Jahre lang bezahlt wurde. „Damit war vom Elterngeld von vornherein keine positive Auswirkung auf die Geburtenrate zu erwarten!“, betont Resch.

Allerdings erfolgte zwischen 2012 und 2015 dann doch ein minimaler Anstieg der Geburtenziffer von 1,38 auf 1,5. Bei dem zeitlichen Abstand seit Einführung des Elterngeldes könnte das kaum als dessen Effekt gesehen werden, ist sich der ÖDP-Politiker sicher. Der Anstieg fällt aber in die Zeit, in der das inzwischen wieder abgeschaffte Betreuungsgeld gezahlt wurde. Hat das Betreuungsgeld also die Situation von Eltern im Schnitt günstiger beeinflusst als das Elterngeld? Obwohl mit 150 € monatlich, nach Meinung der ÖDP, viel zu gering bemessen, war es eben doch eine Leistung, die den Eltern direkt zugutekam.
Das Elterngeld brachte dagegen für den Großteil der Eltern keinen Vorteil oder sogar erhebliche finanzielle Nachteile. „Es dient vielmehr der Absicht, das Verhalten der Eltern in eine von der Regierung vorgegebene Richtung zu drängen, die nur ideologisch oder im Interesse der Unternehmen begründbar ist“, so Resch. Die ideologische Vorgabe, möglichst nach einem Jahr beide Eltern wieder in der Erwerbsarbeit und das Kind in der Fremdbetreuung zu sehen, bedeutete nichts anderes als eine verfassungswidrige Bevormundung der Eltern, weil es ihre Wahlfreiheit einschränke, so Resch. Bisher spreche alles dafür, dass selbst eine kleine aber echte Leistung wie das Betreuungsgeld, für Eltern mehr bewirke als ein groß angelegter Paradigmenwechsel im Sinne einer Gängelung durch den Gesetzgeber.  Daher spreche sich die ÖDP für ein Erziehungsgehalt aus.

Das Erziehungsgehalt der ÖDP soll steuer- und sozialversicherungspflichtig sein und an alle Eltern ausgezahlt werden, unabhängig davon, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder davon eine Fremdbetreuung finanzieren. Das Erziehungsgehalt orientiert sich am durchschnittlichen Gehalt eines Arbeitnehmers und wird gemäß dem von Anzahl und Alter der Kinder anfallenden Arbeitsaufwand voll oder teilweise ausbezahlt. Dr. Resch meint dazu: „Nur mit einem Erziehungsgehalt haben Eltern echte Wahlfreiheit, wie sie ihr Leben mit Kindern gestalten möchten.“ Das Erziehungsgehalt würde verhindern, dass besonders Alleinerziehende und Mehr-Kinder-Familien von Armut betroffen sind.

Verweise:

(1) „Perspektiven für eine nachhaltige Familienpolitik“, BMFSFJ, 2005, S. 3

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