Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht weist Klage der ÖDP zu Unterschriftenhürden ab
Karlsruhe sieht keine verfassungswidrige Benachteiligung kleiner Parteien – ÖDP: Nicht zeitgemäß!
Die Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen Benachteiligungen bei der Wahlzulassung wurde heute von den Richterinnen und Richtern des Zweiten Senats zurückgewiesen. Wie schon in ihrer bisherigen Rechtsprechung betonten sie erneut den weiten Ermessungsspielraum des Gesetzgebers; dieser sei in ihren Augen nicht verpflichtet, niedrigere Unterschriftenquoren einzuführen.
Die ÖDP reagierte befremdet auf diese Entscheidung. Die Partei hatte argumentiert, dass die Wahlrechtsreform 2023 die Benachteiligung in verfassungsrechtlich relevanter Weise verschärft hätte. Dahingegen urteilte das Gericht, dass die Klage der ÖDP zwar zulässig, aber nicht begründet sei. Das Verfassungsgericht hält das Ziel, Wahlvorschläge auszuschließen, die „völlig aussichtslos“ seien, weiterhin für gerechtfertigt. Dazu Helmut Kauer, 2. stellv. Bundesvorsitzender der ÖDP: „Eine Einteilung in aussichtsreiche bzw. aussichtslose Wahlvorschläge kann überhaupt nicht sinnvoll vorgenommen werden! Auch bewirkt ein solcher Schritt keine Stabilisierung der demokratischen Prozesse und Institutionen. Im Gegenteil: Die vielbeschworene Integrationsfunktion von Wahlen wird auf diese Weise konterkariert und viele Wählerinnen und Wähler, die ihre Lieblingspartei nicht auf dem Stimmzettel finden, bleiben der Wahl fern oder wenden sich extremen Alternativen zu. Der heutige Beschluss ist eine riesige Enttäuschung für alle, die auf fairere Wettbewerbsbedingungen bei Wahlen gehofft hatten.“
Laut dem Verfassungsgericht hat das Unterschriften-Erfordernis den zulässigen Zweck, die Anzahl der Wahlvorschläge zu reduzieren. Die ÖDP hingegen sieht in diesem Zweck einen reinen Selbstzweck bzw. eine Leerformel ohne inhaltliche Aussagekraft. Sie hat in ihren Schriftsätzen stets darauf hingewiesen, dass Wahlzugangshürden und die mit ihnen verbundenen Einschränkungen des passiven Wahlrechts bzw. der Chancengleichheit der Parteien immer durch ein verfassungsrechtlich relevantes Ziel wie beispielsweise die Sicherung der Durchführbarkeit der Wahl legitimiert sein müssen. Nach Meinung der ÖDP bleibt die heutige Entscheidung aus Karlsruhe einen solchen Nachweis schuldig.
Zur Bundestagswahl 2025 werden nun voraussichtlich sehr viel weniger Parteien zur Wahl antreten können als in den Jahren 2021 und 2017, zumal die verkürzten Fristen viel weniger Zeit für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften lassen. Dazu Helmut Kauer: „Kleine Parteien haben in der Demokratie eine wichtige Funktion: Sie sorgen dafür, dass die im Parlament vertretenen Parteien nicht in Selbstgefälligkeit erstarren. Wer es den kleinen Parteien unnötig schwer macht, beschädigt das Vertrauen in die demokratischen Prozesse. In diesem Sinne ist die heutige Entscheidung aus Karlsruhe absolut nicht zeitgemäß und wird die bestehende Politikverdrossenheit weiter verstärken.“
Weitere Informationen zur Klage der ÖDP (inklusive aller eingereichten Schriftsätze):
https://www.oedp.de/themen/unterschriftenquoren
Siehe auch: Pressemitteilung vom 21. November 2024:
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/unterschriftensammlung-bei-vorgezogener-bundestags