Pressemitteilung
Bestimmt die Mobilfunk-Industrie ihre eigenen Grenzwerte?
Neue Studie: Die Industrie beeinflusst die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit bei Funkstrahlung und ignoriert dabei den Stand der Wissenschaft
(Brüssel/19.06.2020) Heute wurde eine Untersuchung über ICNIRP (International Committee on Non-Ionising Radiation Protection) veröffentlicht, die Michèle Rivasi und Prof. Klaus Buchner, zwei EU-Abgeordnete aus Frankreich bzw. Deutschland, in Auftrag gegeben haben. Das Ergebnis dieses Berichts ist ein Skandal: Deutschland behauptet wie die meisten Länder der westlichen Welt, Funkstrahlung sei ungefährlich, solange sie unter den Grenzwerten liegt, die ICNIRP vorgeschlagen hat. Das geschieht in dem Glauben, ICNIRP Mitglieder seien unabhängige Wissenschaftler, die frei von Interessenskonflikten sind. Der Rivasi-Buchner Bericht weist dagegen nach, dass ICNIRP e.V. ein privater Verein ist, der in München registriert ist. Er hat zahlreiche enge Verbindungen zur Mobilfunkindustrie: Die meisten seiner Mitglieder haben für ihre Mobilfunk-Forschungen Geld von der Industrie angenommen. Der Verein hat außerdem bei seinen Vorschlägen für die Grenzwerte die Anregungen von ICES „vollständig berücksichtigt“. (“ICNIRP has delayed finalizing their conclusions to give full consideration of ICES’s recommendations”.) Dabei ist ICES ein US-amerikanischer Verein, der ebenfalls rein privat ist und eng mit der Mobilfunk-Industrie, speziell mit Motorola, verbunden ist. ICNIRP e.V. residiert mietfrei im Bundesamt für Strahlenschutz. Praktischerweise übernimmt die wissenschaftliche Sekretärin des Amts auch die die Sekretariatsarbeit von ICNIRP e.V. Um die „Ungefährlichkeit“ der Strahlung plausibel zu machen, ignoriert ICNIRP e.V. den weitaus überwiegenden Teil der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet, indem behauptet wird, kritische Studien würden nicht den Anforderungen an wissenschaftliche Qualität entsprechen. Das macht ICNIRP e.V. selbst dann, wenn sie in den angesehensten wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden [1].
Dazu Prof. Buchner: „Das erinnert an die Verharmlosung von Asbest, wo ebenfalls jahrelang behauptet wurde, es sei ungefährlich. Denn die Gesundheitsschäden durch Funkstrahlung werden schon seit 1932 wissenschaftlich untersucht [2]. Die Regierungen der meisten westlichen Länder haben sich dagegen über die wissenschaftlichen Ergebnisse hinweggesetzt und sind einer Gruppe von industrienahen „Wissenschaftlern“ gefolgt. Dabei haben sie sich über die gesundheitlichen Auswirkungen zu wenig Gedanken gemacht.“ Der Rivasi-Buchner Bericht sollte Konsequenzen für die Grenzwerte, die Gesetzgebung für den Bau von Mobilfunkmasten und damit auch für den Ausbau von 5G haben – eine Frage, mit der sich demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen muss.
[1] Als Beispiel sei hier die sog. NTP-Studie angeführt, die von einer Regierungsstelle der USA, genauer: der Food and Drug Administration, in Auftrag gegeben wurde und an Ratten die krebserregende Wirkung von Funkstrahlung nachgewiesen hat.
ntp.niehs.nih.gov/ntp/about_ntp/trpanel/2018/march/tr595peerdraft.pdf
Bezeichnend ist auch, dass ICNIRP e.V. die italienische Kontrollstudie dazu in seinen Berichten überhaupt nicht erwähnt hat:
Belpoggi, F, et al
.: Report of final results regarding brain and heart tumors in Sprague-Dawley rats exposed from prenatal life until natural death to mobile phone radiofrequency field representative of a 1.8 GHz GSM base station environmental emission, Environmental Research 165, 496–503 doi.org/10.1016/j.envres.2018.01.037.
[2] Die ersten Arbeiten dazu sind: Schliephake, Erwin: Arbeitsergebnisse auf dem Kurzwellengebiet. Deutsch. Medizin. Wochenschrift 1932; 58 (32): 1235-41. Siehe auch:
Schliephake, Erwin: Ultrakurzwellen in ihren medizinisch-biologischen Anwendungen. Georg Thieme Verlag, Leipzig 1938.
Schliephake, Erwin: Kurzwellentherapie – Die medizinische Anwendung elektrischer Höchstfrequenzen. Fischer Verlag, Stuttgart 1960