Pressemitteilung
Baustopp bei Tesla - ÖDP begrüßt Entscheidung des OVG
Tesla ist außerdem noch immer 100 Mio. € Sicherheitsleistung schuldig
Stillstand auf der Baustelle für die Tesla-Giga-Factory. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde gegen Rodungen stattgegeben. Einer der wichtigsten Gründe dafür: Auf dem Gelände lebende Zauneidechsen im Winterschlaf würden weitere Rodungsarbeiten nicht überleben. „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, das wir durch Finanzierung der Klage ermöglicht haben“, erklärt der ÖDP-Bundesvorsitzende Christian Rechholz.
Schon bei den bisherigen Rodungen sind viele Tiere getötet worden. Tesla hatte dort zwar geschützte Exemplare einsammeln lassen, aber zum falschen Zeitpunkt, weil die meisten schon im Winterquartier waren. Diese Quartiere werden bei den Rodungsarbeiten zerstört, die Tiere kommen dabei ums Leben. Zauneidechsen stehen wie etliche andere Tiere in Grünheide unter Naturschutz, weitere Bauarbeiten wären ein Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot.
Allerdings ist die Entscheidung des OVG nur ein Teilerfolg. „Die ÖDP hält den Standort Grünheide nach wie vor für denkbar ungeeignet für eine Giga-Factory. Grünheide ist ein Trinkwasserschutzgebiet und der dortige Wald Lebensraum vieler geschützter Arten und grenzt zudem direkt an ein Naturschutzgebiet an,“ erläutert Rechholz. „Die ÖDP ist keineswegs grundsätzlich gegen Elektromobilität, sondern sieht diese als einen möglichen Baustein zur Verkehrswende. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel. Auch für Tesla gelten rechtsstaatliche Verfahren bei diesem Bauprojekt,“ so der ÖDP- Bundesvorsitzende Christian Rechholz. „Ich unterstütze die Forderungen des Vereins für Natur und Landschaft Brandenburg, den massiven zeitlichen Druck aus dem Verfahren zu nehmen und keine weiteren vorfristigen Genehmigungen zu erteilen.“
Die Rodungen sowie die Arbeiten an der Lackiererei mussten auch noch auf der Grundlage eines aktuellen Änderungsbescheids des Landesamtes für Umwelt (LfU) eingestellt werden. Hintergrund ist, dass Tesla die bis zum 17. Dezember 2020 geforderte Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro nicht aufgebracht hat. Diese Sicherheitsleistung garantiert, dass die bereits durchgeführten Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht werden könnten, falls die endgültige Baugenehmigung nicht erteilt wird. Dem erneuten Antrag von Tesla die Zahlungsfrist zu verlängern, wurde nur teilweise entsprochen. Nun muss die Sicherheitsleistung bis zum 4. Januar 2021 hinterlegt sein. Zu begrüßen ist, dass die Genehmigungsbehörde alle Baumaßnahmen im Rahmen der Zulassung so lange ausgesetzt hat, bis die Sicherheitsleistung von Tesla bezahlt wurde. Bisher wurden schon mehr als 100 Hektar Wald auf der Grundlage von vorgezogenen Zulassungen gerodet.