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Pressemitteilung

15. Mai: Internationaler Tag der Familie: Aktuelle „Gleichstellungspolitik“ fördert Diskriminierung der Eltern

ÖDP: Erziehungsgehalt beseitigt Nachteile

Unter dem Mantra „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ betreibt die Bundesregierung eine „Gleichstellungspolitik“, die möglichst alle Eltern in eine Vollerwerbstätigkeit zu drängen versucht. So wird den Eltern ein Sonderopfer abverlangt, das mit der Zahl ihrer Kinder steigt. Eine Gleichstellung im Erwerbsleben bedeutet, dass die elterliche Erziehungsarbeit ignoriert und nach Möglichkeit aus der Familie ausgelagert wird.

Dazu äußert sich der Vorsitzende des ÖDP-Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit, Dr. Johannes Resch: „Eine Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ist nicht durch Gleichstellung im Erwerbsleben zu erreichen, sondern nur durch eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit. Diese Forderung gilt sowohl für die Honorierung wie für einen Rentenanspruch. Die Rechtfertigung dafür ergibt sich aus der Tatsache, dass Kindererziehung heute - wirtschaftlich gesehen - aufgrund unseres Sozialrechts der ganzen Gesellschaft zugutekommt und nicht mehr bevorzugt den Eltern, wie das früher der Fall war.

Resch weiter: „Es ist verkürzt gedacht, für die heutige Diskriminierung der Eltern nur die Politik der letzten Bundesregierungen verantwortlich zu machen. Die elternfeindliche Politik begann  mit der Rentenreform 1957. Der Rentenanspruch wurde lediglich an die Erwerbsarbeit gekoppelt, obwohl die Renten einer Generation ausschließlich von deren Kindern bezahlt und deshalb auch ausschließlich durch Kindererziehung erarbeitet werden müssen. Damit kam unser Rentenrecht einer Enteignung der Eltern gleich, die durch die gegenwärtige Gleichstellungspolitik  weiter verschlimmert und verfestigt wird.“

Die ÖDP fordert seit Langem eine Gleichberechtigung der Eltern, die bei Beibehaltung unseres Sozialsystems nur durch ein Erziehungsgehalt für die Elternarbeit möglich ist. Wenn Eltern anderweitig erwerbstätig sein wollen, ist das Erziehungsgehalt zur Finanzierung der dann erforderlichen anderweitigen Betreuung ihrer Wahl zu verwenden (Tagesmutter, Kinderkrippe, Großeltern u.a.). Alleinerziehende werden aus der Hartz-IV-Falle befreit.

Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung fördert die Vernachlässigung der Kinder, führt zur Überforderung der Eltern und untergräbt unsere soziale Sicherheit. Die von der ÖDP geforderte Gleichstellung der elterlichen Erziehungsarbeit führt zur Gleichberechtigung der Eltern, zu entspannten Erziehungsbedingungen, zu sicherer Bindung und zu einer Stabilisierung unseres Sozialsystems.       

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