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Persönlicher Kommentar

Wer, wie, was, warum? Europawahl: Was man wissen sollte

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Dieses, als einzige direkt gewählte Institution der EU, vertritt die Interessen von über 500 Millionen Menschen.

Umweltschutz, Sicherheit, Migration, Sozialpolitik, Verbraucherrechte, Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit usw. – nahezu jedes wichtige nationale Thema muss auch aus der Perspektive der EU betrachtet werden.

Die Wahl bestimmt nicht nur die Zusammensetzung des Parlaments, sondern sendet auch ein starkes Signal über die politische Richtung, die wir für Europa wollen. Warum die Wahl auch für den Frieden in Europa ganz wesentlich ist, wurde an dieser Stelle schon erörtert. 

Unterschiede zwischen EU-Ländern

In Deutschland wählen wir am 9. Juni und zwar 96 Abgeordnete. Frankreich hat 79 und Italien 76 Abgeordnete. Die Länder mit den wenigsten Abgeordneten sind Zypern, Luxemburg und Malta, die jeweils sechs Abgeordnete stellen werden.

Eine Besonderheit ist, dass diesmal, anders als vor fünf Jahren, in Deutschland wählen darf, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch in Belgien, Malta und Österreich dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedsstaaten 18 Jahre alt sein.

Schon der Vor-Wahlkampf ist anstrengend

Im Oktober 2023 wurde die Wahlliste der ÖDP aufgestellt; ihre zehn Spitzenkandidaten und -kandidatinnen werden hier kurz vorgestellt.

Bis zum 18. März 2024 mussten dann alle Wahlvorschläge für Listen bei der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand eingereicht werden. Vorher aber mussten noch die sogenannten Unterstützungsunterschriften von den Parteien eingesammelt werden, die bislang nicht im Bundestag vertreten sind und im EU-Parlament weniger als fünf Abgeordnete haben. Da diese Unterschriften nicht online geleistet werden können und amtlich bestätigt werden müssen, ein mühsamer Kraftakt für eine Partei, die nicht nur bereits im EU-Parlament vertreten ist, sondern seit Jahrzehnten kommunale Amtsträgerinnen und -träger hat. Die Begründung der Wahlleitung für diese Ungleichbehandlung: „Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.“

Vor ein paar Tagen meldete die Bundeswahlleiterin, dass 59 Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht wurden; von 40 Parteien und fünf politischen Vereinigungen. (siehe hier)

Es kann also endlich richtig losgehen mit dem Wahlkampf. Erschreckend sind die Umfragewerte, die radikale Parteien auch auf europäischer Ebene auf dem Vormarsch sehen.

Keine Prozenthürde

In etwa der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten gibt es bislang eine Sperrklausel bei den Europawahlen. Im Gegensatz zu nationalen Wahlen gilt in Deutschland bei der Europawahl seit dem Urnengang von 2014 die Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht sie im Zusammenhang mit den Europawahlen für mit dem Grundgeesetz nicht vereinbar erklärt hatte zumindest gilt das noch für diese Wahl.

In der Praxis bedeutet das, dass jede Partei, die etwa ein Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann, eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten nach Brüssel und Straßburg schickt. Also: Für besseren Naturschutz, mehr Transparenz, für Gemeinwohl und mehr Verbraucherrechte zur Wahl gehen!

Das Europawahlprogramm der ÖDP findet ihr hier!

Autor/in:
Anja Kistler
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