Persönlicher Kommentar
Wenn der Staat in die Kinderbetreuung hineinregiert - Echte Wahlfreiheit für Eltern!
Junge Eltern kennen die schwierigen Entscheidungen: Das erste oder nächste Kind ist unterwegs - wer nimmt Elternzeit, und wie lange? Kann sich die Familie eine längere Auszeit des besserverdienenden Elternteils leisten? Soll das Kind in die Kinderkrippe, oder passt eine Betreuung zuhause doch besser?
Besonders bei der letzten Frage haben viele Eltern in Deutschland keine ganz freie Wahl. Zusätzlich zum Elterngeld, das jungen Familien in unterschiedlicher Höhe (abhängig vom früheren Gehalt) zusteht, werden Kinderkrippen und Kitas vom Bund finanziell gefördert. Wer sein Kind also schon vor dem Kindergartenalter in eine Krippe gibt, profitiert doppelt: Vom Elterngeld und von der staatlichen Förderung des Krippenplatzes. Wer sein Kind zuhause erziehen möchte, erhält nur das Elterngeld und dabei oft nur den Minimalbetrag, z.B. wenn sie/er zuvor bereits vorhandene Kinder betreut hat oder vor der Geburt noch in Ausbildung war. Wer das Geld besonders nötig hat, erhält also am wenigsten..
Dadurch wird die Wahlfreiheit der Eltern entscheidend eingeschränkt: Gerade für solche Familien, die ohnehin mit knappem Budget kalkulieren müssen, kann diese Bevorzugung des Betreuungsmodells "Kinderkrippe" der Grund sein, warum sie ihr Kind doch nicht zuhause erziehen, obwohl sie dies vielleicht lieber täten.
Echte Wahlfreiheit sieht anders aus!
Eltern wissen, was für das Kind das Beste ist
Dr. Johannes Resch, Vorsitzender des für Familienpolitik zuständigen Arbeitskreises der ÖDP, betont: Unser Grundgesetz garantiert die Entscheidungsfreiheit von Eltern (Art.6, Abs.2) - auch die Rechtsprechung hat das bestätigt, mit der Begründung, "dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden." [1] Eltern wissen am besten, was für ihr Kind - und nicht zuletzt: sie selbst und die familiäre Situation - das Richtige ist.
Die heutige Familienpolitik drängt jedoch Eltern dazu, ihre Kinder schon vor dem Kindergartenalter abzugeben und sich in das Hamsterrad der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zu begeben. Profitinteressen der Wirtschaft stehen hier eindeutig im Vordergrund, kurz: Es geht darum, Eltern möglichst ohne Unterbrechung in Berufstätigkeit zu halten.
Wir wollen sogar noch weiter gehen: Die einseitige Förderung der Kitaplätze ignoriert das Kindeswohl zugunsten von Profitinteressen der Wirtschaft. Es wird Zeit, die Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen: Der Staat sollte Familien auf jeden Fall finanziell unterstützen, auch, weil Kindererziehung Voraussetzung unserer sozialen Sicherungssysteme für Alter und Krankheit ist. Aber Eltern müssen selbst entscheiden können, ob eine Eigen- oder eine Fremdbetreuung finanziert wird.
Das ÖDP-Model: Erziehungs- und Pflegegehalt
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass häusliche Erziehungs- und Pflegearbeit mit einem abgabenpflichtigen und rentenwirksamen Erziehungsgehalt vergütet wird. Dieses Erziehungsgehalt soll sowohl das momentane Elterngeld als auch die staatliche Förderung von Kitaplätzen ersetzen. Das würde nicht nur die finanzielle Situation von Familien verbessern, sondern vor allem die einseitige Förderung von Kitaplätzen beenden, mit der der Staat unzulässig in die Entscheidungsfreiheit von Eltern hineinregiert.
Wichtig: Ein Erziehungsgehalt stellt ein Entgelt für die Kindererziehung dar, keine Lohnersatzleistung. Ein kleiner, aber bedeutender Unterschied: Damit wird die Erziehung von Kindern als gesellschaftlich elementare Aufgabe anerkannt, die nicht weniger wert ist als "normale" Lohn- und Erwerbsarbeit.
Weiterhin sollen mit dem Erziehungsgehalt auch Punkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt werden können. Dies wäre auch ein Weg, Altersarmut zu verhindern, die oft besonders diejenigen trifft, die familiäre Sorgearbeit in ihrem Leben geleistet haben.
Quelle:
[1] Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht BVerfGE 99, 216, Rn 64.