Persönlicher Kommentar
Verbotsirrtum?
In Regensburg ist gerade ein denkwürdiger Strafprozess zu Ende gegangen: Der suspendierte Oberbürgermeister wurde zwar wegen „Vorteilsannahme“ schuldig gesprochen, aber nicht bestraft. In der Urteilsbegründung des Landgerichts spielt der Begriff „Verbotsirrtum“ die entscheidende Rolle: Die Richterin war zur Überzeugung gekommen, dass der Oberbürgermeister als juristischer Laie nicht ahnen konnte, dass an dem ihm zugekommenen Geldhaufen etwas nicht in Ordnung sein könnte. Ein in der Welterbe-Stadt schon zu Zeiten des Vorgänger-OBs von der CSU äußerst aktiver Bauträger hatte dem Nachfolger von der SPD vor und nach dessen Wahl viel Geld überweisen lassen und wurde dafür auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vorteilsgewährer wusste nämlich nach Ansicht des Gerichts von der Strafbarkeit seines Tuns; der Empfänger des Geldes war mit dieser Erkenntnis traurigerweise überfordert…
Das ist keine bayerische Lokalposse: Eine sehr erfahrene Richterin kommt zur Überzeugung, dass das Überschütten eines Politikers mit Spendengeld eine deutsche Normalität ist, die diesen nicht weiter zum Grübeln veranlassen muss. Der Ausgang des Regensburger Prozesse verlangt deshalb von der Bundespolitik eine drastische Verschärfung der Gesetze zur Parteienfinanzierung. Politiker sollten schnell vor dem weiter drohenden „Verbotsirrtum“ geschützt werden…