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Persönlicher Kommentar

Stümperhaft gemacht, klar entschieden, ideologisch kommentiert

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld - und vor allem seine Kommentierung in den meinungsbildenden Medien - haben bei mir ganz unterschiedliche Gedanken ausgelöst:

Zum einen ist mir wieder einmal klar geworden, wie stümperhaft die bestens bezahlten Bundestagsfraktionen Gesetze entwerfen und gestalten. Eine so einfache Frage wie die nach der Zuständigkeit (Edmund Stoiber spräche von der „Kompetenzkompetenz“…) wurde ganz offensichtlich nicht geprüft oder aus parteipolitischen Gründen falsch entschieden. Die Richter in Karlsruhe haben diese Frage einstimmig (!) anders beantwortet als die „Fachleute“ der Unionsparteien.

Zum anderen wurde wieder einmal deutlich, dass die Mehrzahl der kommentierenden Journalisten von frühkindlicher Entwicklung wenig Ahnung haben: Wieder wurde behauptet, dass es in den ersten Jahren auf die „Bildung“ ankomme. Der Stand der Wissenschaft ist ein anderer: Es kommt auf die „Bindung“ an! In der deutschen Sprache ist es nur ein einziger Konsonant, der den Unterschied ausmacht. Aber dieser kleine Unterschied beschreibt zwei völlig andere Welten. Eine bindungsfreundliche Kindertagesstätte ist in Deutschland nicht alltäglich, weil dafür viele engagierte Personen gebraucht werden und deshalb auch immense Kosten anfallen.

Und endlich: Die Mehrzahl der Kommentatoren hat wieder behauptet, die Familien würden mit dem Betreuungsgeld für das Nichtbeanspruchen einer öffentlichen Leistung belohnt. Das ist beleidigend. Wer selbst betreut, erspart der Gemeinschaft pro Kind und Monat im Durchschnitt 1000 Euro. Sollte sich dieses Argument durchsetzen, dürfte es auch keinerlei Unterstützung für selbstpflegende Angehörige von hilfebedürftigen alten Menschen mehr geben. Wie kommt die Pflegekasse nur dazu, Menschen, die ihre alten Leute nicht in ein Heim geben, für diesen Verzicht auf eine öffentliche Leistung auch noch Geld zu geben? 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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