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Persönlicher Kommentar

Selbstverpflichtung

Am 19. März war in diesem Jahr „equal-pay-day“. An diesem Tag wurde endlich von den erwerbstätigen Frauen in Deutschland die Lohnsumme erreicht, die von den Männern schon zum Jahrsende 2015 erzielt worden ist. Abgesehen davon, dass Familienarbeit in Deutschland nicht zu Erwerbseinkommen führt, gibt es für die finanzielle Benachteiligung vieler Frauen diverse Gründe: Vernachlässigung niedriger Lohngruppen in „typischen“ Frauenberufen bei Tarifverhandlungen, häufige Teilzeit-und Minijob-Tätigkeit von Müttern und - besonders ärgerlich – nach wie vor ungleiche Bezahlung von Mann und Frau für gleiche Tätigkeiten. Diese Benachteiligung weist auf einen interessanten Umstand hin: Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet (wie alle Grundrechte) zunächst einmal nur den Staat. Privatleute, auch private Unternehmen, genießen hier eine größere Freiheit. Der „equal-pay-day“ weist deshalb auf etwas hin, was meiner Meinung nach leider vielfältig vernachlässigt wurde: Die Werte der Verfassung müssen von jedem einzelnen Menschen, auch von jedem einzelnen Unternehmen jeweils in eigener Regie zur Geltung gebracht werden. Nur der Staat selbst ist zur Achtung der Grundrechte direkt verpflichtet. Wir Privatleute müssen uns zu grundrechtstreuem Verhalten gegenüber Mitmenschen selbst verpflichten.

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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