Persönlicher Kommentar
Politik ohne Hinterzimmer – Demokratie wieder in Bürgerhand
persönlicher Kommentar von 2. stv. Bundesvorsitzendem Helmut Kauer
„Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Diesen legendären Satz sagte der neugewählte Bundeskanzler Willi Brandt am 28. Oktober 1969 in seiner ersten Regierungserklärung. Und was ist geschehen? Die im Bundestag vertretenen Parteien schränken die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger immer weiter ein.
Deutlich wird das aktuell bei der vorgezogenen Bundestagswahl. Hier wurden bewusst die nicht im Bundestag vertretenen Parteien bei der Teilnahme massiv behindert. Wertet man die aktuellen Wahlumfragen aus, führt dies zu dem Ergebnis, dass auf Grund der Sperrklausel von 5 % voraussichtlich 20 bis 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler, trotz Stimmabgabe, nicht bei der Sitzverteilung des nächsten Bundestages berücksichtigt werden. Die den „nicht-etablierten Parteien“ auferlegte Pflicht, für die Wahlzulassung tausende von Unterstützungsunterschriften – diesmal in kürzester Zeit – zu sammeln wirkt wie eine zusätzliche „Sperrklausel und verwehrt Wählerinnen und Wählern ihre bevorzugte Partei zu wählen. Dadurch kommt, dass viele kleinere Parteien von der dringend benötigten Wahlkampfkostenerstattung ausgeschlossen werden, wodurch die großen Parteien mehr stimmen und somit mehr Geld bekommen.
Solange diese Hürden bestünden, fordert die ÖDP u. a. eine Ersatzstimme bei Wahlen. Mit der Ersatzstimme kann der Wählende bestimmen, welche Partei seine Stimme für den Fall bekomme, dass seine bevorzugte Partei die 5 %-Hürde nicht überspringt. Grundsätzlich fordert die ÖDP die Abschaffung der Sperrklausel bei allen Wahlen.
Die ÖDP steht für Politik ohne Hinterzimmer und mehr Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger. Diese und weitere Facetten von Demokratie erläutert Helmut Kauer, stellvertretender Bundesvorsitzender der ÖDP in einer Online-Veranstaltung am Mittwoch, 5. Februar um 19:30 Uhr.
Teilnehmen kann jeder mit Interesse am Thema unter https://t1p.de/08n5o.
Mehr Transparenz notwendig
Demokratie ist ohne Transparenz nicht denkbar. Wenn die Bürgerinnen und Bürger keine Informationen haben, dann können sie auch nicht mitreden. Dies betrifft nicht nur die schon beschriebene Art, wie Gesetze entworfen werden. Ebenso betrifft dies auch, wie sie der Bundestag behandelt. So sind die Anträge meist für Normalsterbliche nicht lesbar. Dann erfolgen auch noch die notwendigen Lesungen so kurz hintereinander, dass man gar nicht die Möglichkeit hat, mit „seinen“ Abgeordneten zu kommunizieren.
Auf EU-Ebene sind viele Vorgänge nicht in die Nationalsprachen übersetzt. Somit sind viele Texte für die breite Bevölkerung nicht verständlich. Aus diesen Gründen brauchen wir das fakultative Referendum. Das fakultative Referendum ist eine spezielle Ausformung des Referendums und ein Instrument der direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, mit geringeren Zulassungshürden, in einer Volksabstimmung oder einem Volksentscheid über eine zuvor bereits in der gewählten politischen Vertretung beschlossene Vorlage abzustimmen. Da muss die Regierung dann auch Farbe bekennen.
Millionenspenden für die Parteien
Derzeit fließen wieder Millionenspenden an die Partien. Viele davon kommen von Konzernen und Verbänden. Diese spenden doch nicht, ohne eine Gegenleistung zu erhoffen. Die Parteien werden liefern, wenn auch nicht immer bewusst, denn sie brauchen das Geld. So z. B. für ihre überdimensionierten Wahlkämpfe. Wenn dann noch Firmenvertreter und die Lobbyisten der Verbände in den Parlamenten ein und aus gehen, ja sogar Gesetze (mit-)schreiben, dann ist es mit der Demokratie nicht mehr gut gestellt. Nur ein Verbot von Konzernspenden ebenso wie Sponsoring wird unsere Demokratie schützen.
Direkte Demokratie
Das große Ziel der ÖDP ist der bundesweite Volksentscheid. Sie verfolgt dieses Ziel unverändert von Anfang an. Volksbegehren / Volksentscheide müssen zu allen Themen erlaubt sein, so wie es im Art. 20 (2) Grundgesetz heißt: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Natürlich gilt die Einschränkung, dass Art. 1 GG und eben Art. 20 GG nicht geändert werden dürfen.