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Persönlicher Kommentar

Pflichtaufgabe

Bernhard Suttner

Das Jahr 2019 hat viele Enttäuschungen in Sachen Klimaschutz gebracht. Dennoch möchte ich die Verabschiedung des Deutschen Klimaschutzgesetzes im November 2019 eher als Gewinn verbuchen. Das Gesetz könnte – wie alles Menschenwerk – natürlich viel besser sein. Dennoch freue ich mich gerade als Kommunalpolitiker darüber, dass der Klimaschutz neuerdings Pflichtaufgabe aller Teile der öffentlichen Hand, also insbesondere auch der Kommunen ist: Der § 13 des neuen Gesetzes fordert beispielhaftes Verhalten der öffentlichen Hand auf allen Ebenen! Es sollte unter dieser Vorgabe in Zukunft kaum noch möglich sein, neue Dienstfahrzeuge mit übermotorisierter Leistung anzuschaffen und mit fossilen Treibstoffen zu betreiben. Es sollte unmöglich sein, neue Verwaltungsgebäude in Beton statt mit Holz zu errichten. Es sollte nicht mehr durchgegen, auf PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung auf Rathäusern, Landratsämtern, Schuldächern und Kliniken zu verzichten. Allen ökologisch sensiblen Gemeinderäten, Bürgermeisterinnen und Verwaltungsfachkräften gibt das neue Gesetz ein gewichtiges Argument: Klimaschutz ist Pflichtaufgabe der öffentlichen Hände, Herzen und Gehirne… Denkt an §13!

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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