Persönlicher Kommentar
Nicht teilgenommen
Es lohnt sich, einen Gedanken auf folgende Frage zu verschwenden: Welche denkbaren Teilnehmer am „Dieselgipfel“ wurden gar nicht erst eingeladen und konnten daher auch nicht teilnehmen? Ich denke da z.B. an Fachleute der Kinderheilkunde mit Schwerpunkt Atemwegserkrankungen. Mir würde auch eine Vertreterin der Verbraucherschutzverbände einfallen. Vor allem aber frage ich mich, warum man den offensichtlich gründlich in die Materie eingearbeiteten Richter Wolfgang Kern vom Verwaltungsgericht Stuttgart nicht zum Dieselgipfel eingeladen hatte. Wer sich über die Problematik der Dieselabgase in deutschen Städten kundig machen möchte, dem sei die Kurzbegründung des Stuttgarter Urteils von Richter Kern empfohlen. Das Urteil ist erfreulich lesbar, klar und überzeugend. Wer diesen Text mit den Ergebnissen der Berliner Konferenz vergleicht, kann nur den Kopf schütteln: Die von der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart präzise dargelegte Rechtslage hat beim Gipfel keine Rolle gespielt: Nur die Maßnahme „Fahrverbot“ kann derzeit die höchsten Rechtsgüter „Leben“ und „Gesundheit“ wirksam schützen; alle anderen Maßnahmen sind nicht geeignet.
Hier geht´s zum Urteil - sehr lesenswert: