Persönlicher Kommentar
Mehr Nachhaltigkeit in der Sozialpolitik! Das System der Krankenversicherungen in Deutschland
Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz Art. 20 Abs. 1 festgeschrieben. Worum geht es dabei genau? Die Menschen in Deutschland sollen vor allem finanziell abgesichert sein, etwa bei Krankheit, Erwerbslosigkeit oder im Alter. Über das wirtschaftliche Ziel einer Einkommenssicherung hinaus soll die staatliche Sozialpolitik auch den sozialen Frieden in der Gesellschaft aufrechterhalten.
In der Praxis beinhaltet das den Einsatz einer gesetzlichen Sozialversicherung, zu der die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung zählen, außerdem staatliche Maßnahmen der Umverteilung für den Fall besonderer Belastungen, z. B. durch Zahlung von Kinder-, Eltern- und Wohngeld, durch Sozialhilfe, BAföG und Arbeitslosengeld II.
Heute wollen wir uns kurz das duale Krankenversicherungssystem ansehen. Es ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Etwa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind dabei gesetzlich versichert. Und eigentlich basiert dieses System auf dem Prinzip der Solidarität, denn alle Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten unabhängig von ihrer finanziellen Situation die gleiche medizinische Versorgung.
Das Grundproblem der Krankenversicherung ist allerdings das gleiche wie bei der Rentenversicherung: Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei fallen über 50 Prozent der Krankheitskosten im Rentenalter an, so dass die demographische Entwicklung zu ähnlichen Finanzierungsschwierigkeiten führt. Dieses Problem lässt sich nicht einfach innerhalb der GKV lösen, sondern nur durch mehr Leistungsgerechtigkeit im gesamten Sozialsystem. Hierzu sind auch umfangreiche familienpolitische Maßnahmen erforderlich. Und es stellt sich generell die Frage, wie solidarisch ein System sein kann, dem 10 Prozent der Bevölkerung nicht angehören, da sie privat versichert sind.
Die ÖDP setzt sich daher einerseits für eine GKV als Bürgerversicherung ein, womit die Einnahmen- und Ausgabensituation wesentlich verbessert werden würde. Denn dann würden auch Versicherungsnehmer mit höheren Einkommen der GKV beitreten, z.B. Selbständige, Angestellte mit hohen Einkommen und Beamte, die bislang vorwiegend in der PKV Mitglied waren. Private Zusatzversicherungen für Sonderleistungen sollten dabei erhalten bleiben.
Zudem müsste aber bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch davon abhängt, ob und wie viele Kinder zu unterhalten sind. Die Benachteiligung von Eltern wurde bereits 2001 vom Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung als verfassungswidrig gekennzeichnet und für die Krankenversicherung zur Überprüfung angemahnt.
Kostendeckende Krankenkassenbeiträge im Rentenalter sind nicht zumutbar. Als Ausweg bietet sich eine Lösung an, wie sie von den privaten Krankenversicherungen praktiziert wird. Dort werden die höheren Krankheitskosten im Alter durch Rücklagen finanziert, die bereits in jüngeren Lebensjahren gebildet wurden. Ähnliche Rücklagen sollten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung von Versicherten ohne Kinder (und in geringerem Umfang auch von Versicherten mit einem Kind) verlangt und angespart werden, so der Vorschlag der ÖDP.
Auch verursacht die Existenz von derzeit knapp 100 Krankenkassen hohe Verwaltungskosten. Die Transparenz der Mittelverwendung bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ist unzureichend. Die ÖDP plädiert daher für eine starke Reduzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Die verwaltungsaufwändigen, immer wieder anzupassenden Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen wegen unterschiedlicher Mitgliederstruktur würden damit vermindert.
Alle ÖDP-Positionen zum Gesundheits- und Krankenkassensystem finden Sie hier.