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Persönlicher Kommentar

Familienförderung

Dass bayerische Landtagsabgeordnete den Begriff „Familienpolitik“ manchmal etwas anderes interpretieren als üblich, hat sich herumgesprochen.  Weniger beachtet wurde bisher, dass die “Mitarbeiteraffäre“ des Bayerischen Landtags noch eine andere problematische Seite hat, die womöglich gar nicht auf den Freistaat beschränkt ist: Wenn ein Bürger die Telefonnummer wählt, die auf der Internetseite des Landtags als Stimmkreisbüro eines Abgeordneten angegeben ist, landet er nicht selten in einem Kreisverbandsbüro einer Partei. Dort wird er dann mit dem Abgeordnetenmitarbeiter verbunden.   Manche Mitarbeiter haben auch zwei Halbtagsstellen – die ein Hälfte als Abgeordnetenmitarbeiter, die andere als Parteimitarbeiter.  „Ist doch praktisch“ wird mancher sagen, „ wo ist das Problem?“  Genau hier: Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren festgelegt, dass die Finanzierung der Parteien aus der Staatskasse erlaubt ist, aber strikt auf einen Höchstbetrag gedeckelt werden muss.  Wenn nun vom Staat finanzierte Leute, die ausschließlich der Verbesserung der Abgeordnetentätigkeit dienen dürfen, in einer derart engen Verbindung mit Parteibüros und Parteitätigkeiten stehen, dann kommt der hässliche Verdacht auf, dass hier auf schlaue Weise die Begrenzung der Parteienfinanzierung ausgehebelt wird.  Steuergeld für die Parlamentsarbeit darf weder der Versorgung der biologischen, noch der politischen Familie dienen!

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