Pressemitteilung
ödp kritisiert BKA-Gesetz
„Das BKA-Gesetz darf nicht vom Bundestag verabschiedet werden.“ Das fordert Hermann Striedl, ehemaliger Richter und stellvertretender Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp).
Er appelliert an die Abgeordneten, sich an ihr demokratisches Gewissen zu halten und sich nicht dem Fraktionszwang zu beugen. Voraussichtlich werden heute die Bundestagsabgeordneten über das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ abstimmen.
Striedl kritisiert insbesondere, dass so genannte „Bundestrojaner“ die Computer von Terrorverdächtigen nach belastendem Material ausspähen dürfen. Grundsätzlich werde zwar für die Durchführung der heimlichen Online-Durchsuchung ein richterlicher Beschluss benötigt. Für Notfälle soll es allerdings eine so genannte „Eilbefugnis” des BKA-Präsidenten geben, mit der er in „besonderen Gefahrensituationen” eine Online-Durchsuchung anordnen kann. „Ich frage mich allerdings, wann diese besonderen Gefahrensituationen vorliegen und wer das definiert,“ gibt Striedl zu bedenken.
Weiterer Kritikpunkt am BKA- Gesetz: Teilweise wird das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen außer Kraft gesetzt, da auch Anwälte, Ärzte und Geistliche abgehört werden dürfen.
Hermann Striedl weist auch darauf hin, dass mit dem geplanten Gesetz das Bundeskriminalamt eine Mischung aus Bundespolizei und Geheimdienst würde. „Aber ohne Kontrolle durch das Parlament und ohne Leitung durch die Bundesanwaltschaft genügt diese neue Behörde keinen demokratischen und rechtsstaatlichen Maßstäben.“
Der ödp-Politiker abschließend: „Absolute Sicherheit gibt es nicht einmal in einem totalitären Staat. Deshalb dürfen die Grundrechte nicht auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.“ Er erinnert in diesem Zusammenhang an das aktuelle Buch des Journalisten Heribert Prantl „Der Terrorist als Gesetzgeber“, in dem dieser schreibt: „ Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können ziemlich viel, aber das hat seine Grenzen.“
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