Pressemitteilung
Gericht lässt kinderreiche Familien im Regen stehen
Nicht nachvollziehbar für die ÖDP, die eine vor dem Landessozialgericht klagende kinderreiche Familie betreut, ist das Urteil des Landessozialgerichts München vom 24.2.2010. Die Klägerin forderte beim Elterngeld für ihr viertes Kind eine Gleichbehandlung gegenüber Eltern, die ein erstes Kind bekommen.
Die betroffene Familie hatte mit Unterstützung der ÖDP geklagt, weil aufgrund des derzeitigen Elterngeldgesetzes weder eine Wahlfreiheit für die Art der Kindererziehung noch eine Gleichstellung kinderreicher Eltern gegeben ist. Entgegen den Zweidritteln des vorherigen Einkommens erhielt die betroffene Familie wegen der Betreuung bereits vorhandener Kinder nämlich nur den Sockelbetrag von 300 Euro.
„Ist es nicht geradezu grotesk, dass die betroffene Mutter, die ihre ganze Arbeitskraft für die Zukunft ihrer Kinder und damit unserer Gesellschaft einsetzt, nur dann dieselbe Leistung erhielte, wenn sie sich um ihre bereits vorhandenen Kinder weniger gekümmert hätte?“ so Roswitha Bendl, familienpolitische Sprecherin der ÖDP in Bayern. „Leider behandelt auch das LSG das Elterngeld mehr als eine „Schadensersatzleistung“ bei Geburt eines Kindes statt einer Honorierung der Erziehungsleistung.“ , meint Bendl. Sie hält dies nach wie vor nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das ja die Gleichbehandlung der Bürger fordert und die Familie unter Schutz stellt. Dieser Schutz darf nicht beim ersten Kind enden, sondern hat bei Geburt weiterer Kinder die Verpflichtung der Eltern gegenüber bereits vorhandenen Kindern zu berücksichtigen. Deshalb wird die ÖDP die Familien (derzeit sind es fünf in verschiedenen Bundesländern) beim weiteren Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht begleiten und rechnet dort mit einer Klärung nach umfassenderer Erörterung des Sachverhaltes.