Page 9 - Landespolitisches Programm
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In Baden-Württemberg wird jedoch aktuell das Angebot an öffentlichen Betreuungseinrichtungen für
Kinder vom ersten Lebensjahr an ausgebaut. Ein Krippenplatz kostet die öffentliche Hand mindestens
1.000 Euro monatlich. Eltern, die keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, entgeht diese öffentliche
Zuwendung. Hauptsächlich Müttern wird so für Erziehungsarbeit ein Erwerbseinkommen vorenthalten.
Die staatlichen Rahmenbedingungen hebeln die Bestimmung des Artikel 6 Grundgesetz aus, demzufolge
die Erziehung der Kinder „das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“ ist.
Das Prinzip der elterlichen Entscheidungsfreiheit muss durch die Gleichbehandlung von elterlicher und
öffentlicher Betreuungsleistung bei der staatlichen Förderung durchgesetzt werden. Das Instrument dazu
wäre die bundesweite Einführung eines steuer- und sozialabgabenpflichtigen Erziehungsgehalts unter
Wegfall des Elterngeldes.
Die ÖDP fordert:
Die Landesregierung muss eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines steuer- und
sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehalts auf Bundesebene starten.
Für die Qualifizierung junger Menschen als zukünftige Eltern müssen die Themen Hauswirtschaft,
Kinderpflege, Kindererziehung, Altenpflege und Familienrecht in die Bildungspläne der Schulen
aufgenommen werden.
Die Förderung von Teilzeitstellen.
Wer ÖDP wählt, spricht sich für Chancengleichheit und die gleiche Förderung von elterlicher und öffentlicher
Kinderbetreuung aus!
Landespolitisches Programm der ÖDP Baden-Württemberg Seite 9