Page 5 - Landespolitisches Programm
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Demokratie:
Wider die Politikverdrossenheit
Die ÖDP setzt sich für mehr Transparenz und für mehr direkte Demokratie ein. Auch während der
Legislaturperiode müssen die Bürgerinnen und Bürger in wichtige Entscheidungsprozesse einbezogen
werden.
Zahlreiche Finanz- und Spendenaffären bestätigen unsere Forderung nach einem Verbot von
Parteispenden durch Firmen, Konzerne und Wirtschaftsverbände. Ursprünglich wurde den Parteien im
Grundgesetz ein ´Mitwirkungsrecht an der politischen Willensbildung des Volkes´ zuerkannt. Heute
versuchen Interessenvertreter der Wirtschaft große Teile des öffentlichen Lebens unter ihre Kontrolle zu
bringen. Gesetze und Verordnungen werden immer öfter in Lobbyistenkreisen vorformuliert; die
Gesetzgebung wird dadurch von den gewählten Gremien in die Wirtschaft verlagert. Parteien müssen
sich in diesem Zusammenhang ihre finanzielle Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zurückholen und
bewahren.
Viele Bürgerinnen und Bürger sehen ihre Interessen nicht mehr vertreten. Es wachsen Unverständnis,
Verdruss und ein Gefühl der Ohnmacht. Dies schlägt sich in schwachen Wahlbeteiligungen oder
Proteststimmen für extreme Parteien nieder. Bürgerschaftlicher Protest nimmt zu. Die Demokratie als
zentraler Wert unserer Gesellschaft muss aber unbedingt bewahrt werden. Dazu bedarf es möglichst
vieler engagierter und verantwortungsbewusster Bürgerinnen und Bürger und stärkerer Elemente der
direkten Demokratie.
Die ÖDP fordert:
Spenden von Firmen und Großorganisationen an politische Parteien und Wählervereinigungen sind
zu verbieten, um die Käuflichkeit von Parteien zu verhindern. Dies gilt auch für das Sponsoring bei
Parteitagen.
Einführung einer Dokumentation darüber, welche Interessenvertreter auf Gesetze Einfluss
genommen haben („legislativer Fußabdruck“).
Einführung eines Lobbyregisters, in dem alle Interessenvertreter angeben müssen, mit welchem
Budget, in wessen Auftrag und zu welchem Thema sie Einfluss auf die Politik nehmen.
Ausschusssitzungen des Landtags müssen zum Großteil öffentlich abgehalten werden.
Die Einführung von benutzerfreundlichen Informationsportalen im Internet auf den Ebenen des
Landes, der Präsidien, der Landkreise und der Gemeinden, damit sich die Bürgerinnen und Bürger
über Gesetze, Verordnungen und Vorschriften informieren können.
Die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren für ehemalige Regierungsmitglieder, wenn die
geplante Erwerbstätigkeit im Bereich der ehemaligen Zuständigkeit liegt. Damit soll die Möglichkeit
einer persönlichen Vorteilnahme verhindert werden.
Ein umfassenderes Informationsfreiheitsgesetz (IFG), mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder
einen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Verwaltungen hat.
Keine Aufsichtsratsmandate, Vorstandstätigkeiten oder Beraterverträge in Wirtschaftsunternehmen
für Regierungsmitglieder.
Kein Landtagsabgeordneter darf in mehr als einem Aufsichtsgremium von Unternehmen mit
Landesbeteiligung vertreten sein.
Ein Landtagsabgeordneter darf nicht in Aufsichtsgremien von privaten Wirtschaftsunternehmen
vertreten sein.
Die Koppelung der Erhöhung der Diäten von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern an die
tarifliche Erhöhung im Öffentlichen Dienst.
Landespolitisches Programm der ÖDP Baden-Württemberg Seite 5