Pressemitteilung
Föttinger (ÖDP): „Sorgearbeit für Kinder honorieren statt Abtreibungen bewerben!“
ÖDP positioniert sich gegen Vorschläge zur Änderung des § 219a StGB
„Bereits im Mutterleib beginnt die Würde des Menschen und sie ist unantastbar“, so Verena Föttinger, Mitglied des Bundesvorstands der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). „Daraus leitet sich die Schutzpflicht des Staates ab und logischerweise auch das Verbot der Werbung für medizinische Eingriffe, die das ungeborene Leben beenden.“ Kommerzielle Vermarktung von Abtreibungen oder die Werbung für ethisch fragwürdige medizinische Leistungen müssten nach wie vor verboten bleiben. Damit äußert sich die ÖDP-Politikerin zu den Forderungen von SPD, Grünen und Linken nach einer Änderung bzw. Abschaffung des entsprechenden Paragraphen und einer Aufweichung des geltenden Werbeverbots. Diese Parteien nahmen den Fall einer Gießener Ärztin zum Anlass, die Gesetzesänderung zur Diskussion zu stellen. Sie hatte illegal auf ihrer Homepage für Abtreibungen geworben und war zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.
„Auch heute bekommen Frauen nach der vorgeschriebenen Beratung im Schwangerschaftskonflikt innerhalb der ersten drei Monate entsprechende Informationen vor allem bei den Beratungsstellen. Eine Bewerbung von Abtreibungen seitens der Ärzte steht dem gesetzlichen Schutz des ungeborenen Kindes entgegen. Beratung als Hilfe für ein Ja zum Kind kann besser geschehen, wenn sie von denjenigen gemacht wird, die wirtschaftlich nicht von einem Nein profitieren“, unterstreicht Föttinger. Daher sehe die ÖDP-Politikerin keine Notwendigkeit, am § 219a zu rütteln oder eine Änderung zu debattieren.
Allerdings ginge die Schutzpflicht des Staates für Familien und Alleinerziehende weit darüber hinaus und ließe leider insgesamt zu wünschen übrig. In Deutschland wird gegenwärtig jedes 7. Kind durch eine Abtreibung im Mutterleib getötet. Diese Zahl ist für die ÖDP ein Indiz dafür, dass viel zu viele Frauen in der Bundesrepublik durch eine Schwangerschaft in soziale Not geraten und daher keine Perspektive für sich und ihr Kind sehen. „Dem im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie steht eine immens familienbenachteiligende Sozial- und Steuergesetzgebung gegenüber. Diese ist dringend zu korrigieren“, so Föttinger. „Wir brauchen eine lebensbejahende Politik und mehr wirksame Unterstützung für werdende Mütter statt einer Lockerung der Gesetzgebung beim §219a“.
Dabei spiele das starke Wohlstandsgefälle zwischen Eltern und Kinderlosen eine erhebliche Rolle. Es senke die Bereitschaft, ein ungeplantes Kind anzunehmen, das bei den jetzigen Bedingungen das Risiko berge, finanziell und gesellschaftlich abzusteigen. Kindererziehung ist eine Leistung, von der die Gesamtgesellschaft, auch die Gruppe der Kinderlosen, profitiert. „Familienpolitische Rahmenbedingungen, die Kindererziehung und Care-Arbeit ihrem gesellschaftlichen Wert entsprechend behandeln und honorieren, sind der beste Weg, dass es erst gar nicht zu Abtreibungen kommt, denn dann entsteht weder wirtschaftliche Not noch ein wirtschaftliches Gefälle gegenüber Kinderlosen“, so Föttinger.