Page 35 - Landespolitisches Programm
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Mobilfunk:
               Für einen gesundheitsverträglicheren und moderneren Mobilfunk

               Mobilfunktechnologien gehören weitgehend zum gesellschaftlichen Alltag. Viele wissenschaftliche
               Arbeiten weisen allerdings nach, dass die Strahlen des Mobilfunks Gesundheitsschäden verursachen.
               Bereits 2006 warnten die Bundesärztekammer und 2013 das Bundesamt für Strahlenschutz vor der
               Strahlung der Mobilfunkgeräte. So seien insbesondere Kinder von diesen Geräten fernzuhalten, weil
               Schäden am Erbgut nicht auszuschließen seien.
               Neben Handys und Smartphones stellen auch die schnurlosen Heimtelefone (DECT-Technik) und
               WLAN-Verbindungen wegen der kontinuierlichen Strahlung Gefährdungspotenziale dar. Insbesondere
               empfindliche Gruppen (Kinder, Schwangere und Elektrosensible) müssen geschützt werden.
               Auch zum Insektensterben trägt der Mobilfunk bei, denn der Orientierungssinn der Insekten wird durch
               die Strahlung gestört.
               Und nicht zuletzt steigt der Strombedarf durch die fortschreitende Digitalisierung stark an. Wie dieser
               ökologisch gedeckt werden kann, ist noch nicht klar.


               Die ÖDP fordert:

                  Landesweiter Ausbau der Glasfaserversorgung und technische Optimierung bestehender Netze.

                  Bewusstmachung der Gefahren des Mobilfunks auch schon in der Schule.

                  LAN-Versorgung der Lernplätze oder lichtgeführter Mobilfunk (Lifi) statt WLAN-Ausstattung in den
                   Schulen.

                  Eine sofortige Senkung der Strahlen-Grenzwerte soweit technisch möglich.

                  Keine Mobilfunkantennen in reinen Wohngebieten sowie in der Umgebung von Schulen,
                   Kindergärten und Krankenhäusern.

                  Änderung der Landesbauordnung, damit auch dann für die Errichtung oder Änderung von Antennen
                   eine Baugenehmigung notwendig ist, wenn diese niedriger als zehn Meter sind.

                  Landesweit kommunale Mobilfunkvorsorge-Konzepte.

                  Strahlungskataster müssen angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden.

                  Erforschung und Einrichtung risikoarmer Telekommunikationstechniken (z. B. Infrarot- und
                   Lichttechnik).

                  Ein Moratorium für den Mobilfunkstandard 5G, bis dessen Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und
                   Pflanzen bewiesen ist.

                  Trennung der Mobilfunkübertragung in eine In- und Outdoor-Versorgung und damit Absenkung der
                   benötigten Sendeleistung. Ziel ist eine maximale Strahlenbelastung von 1 Mikrowatt in Innenräumen,
                   gemäß Vorsorgeempfehlungen.

                  Ablehnung von intelligenten Zählern (für Strom, Gas und Wasser) mit Funk- oder PLC-Übertragung.
                   Sie stellen eine zusätzliche Strahlenquelle dar, sind aus Gründen des Datenschutzes problematisch
                   und erhöhen durch die Funkübertragung der Daten zusätzlich den Energiebedarf, statt ihn zu
                   verringern.

                  Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit (Beispiel Schweden). Damit einhergehend,
                   Unterstützung der Betroffenen bei Anpassung des Wohn- und Arbeitsumfelds sowie speziell
                   elektrosmogreduzierte Krankenzimmer in Hospitälern und Einrichtung von funkfreien Abteilen in
                   Bahnen.

                  Schaffung gesetzlich geschützter, vollständig funkfreier Gebiete für besonders stark betroffene
                   Elektrosensible sowie für andere Menschen zur Erholung.

               Wer ÖDP wählt, wählt eine Politik, die neue Technologien erst nach dem Nachweis gesundheitlicher
               Unbedenklichkeit akzeptiert!
               Landespolitisches Programm der ÖDP Baden-Württemberg                                Seite 35
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